Mit den Minusgraden hält ein ungeliebtes Winterritual Einzug: das Freikratzen vereister oder zugeschneiter Autoscheiben. Wer es morgens eilig hat und nur ein kleines Loch frei kratzt, gefährdet im Straßenverkehr nicht nur sich selbst, sondern auch andere und muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Bei einem Unfall droht sogar ein noch höheres Bußgeld. Und selbst bei eigenem Unverschulden kann dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden, da er aufgrund der eingeschränkten Sicht auf die Straße nicht rechtzeitig reagieren konnte. Hier ein paar Tipps, wie Autofahrer auch bei Frost den Durchblick behalten:
• Freie Sicht: Windschutzscheibe und Seitenfenster immer so weit frei kratzen, dass der Blick auf die Straße uneingeschränkt ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von zehn Euro, mit Unfallfolge sogar von 35 Euro. Darüber hinaus kann der Kaskoversicherer im Schadensfall die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein Tipp der Versicherer: Bei der Kasko-Absicherung auf einen Tarif achten, der den „Verzicht der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet.
• Der Umwelt und dem Nachbar zu Liebe: Lästiges Eiskratzen abzukürzen, indem man den Motor im Stand „warmlaufen“ lässt, lohnt sich nicht und ist gesetzlich auch verboten. Wer weder auf Nachbarn noch auf die Umwelt Rücksicht nimmt, kann wegen unnötigen Lärms und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt und mit einer Geldbuße von zehn Euro belegt werden.
• Licht an: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Autofahrer, die ohne Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg (innerhalb von Ortschaften bis zu 35 Euro, außerorts 40 Euro und drei Punkte).
Gleißende Wintersonne
„Motorradfahrer schwer verletzt – Frontalzusammenstoß bei tief stehender Sonne“: So oder ähnlich steht es besonders im Winter in vielen Polizeiberichten. „Im Winter blenden die in flachem Winkel auftreffenden Strahlen der Sonne Verkehrsteilnehmer erheblich. Das Unfallrisiko wächst rapide“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland. „Schlechte Sicht beeinträchtigt das Reaktionsvermögen erheblich.“ Lässt sich die Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, möglichst sofort und vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Das gilt vor allem, wenn man versehentlich direkt in die Sonne geschaut hat und für kurze Zeit nahezu blind ist. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.
„Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille“, sagt Sander. „Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen.“ Besonders wichtig: Generell bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend Sicherheitsabstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und vorausschauend fahren. Wer bei 50 km/h nur für eine Sekunde geblendet ist, legt rund 14 Meter im Blindflug zurück.
Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasserzusätze gibt es im Handel. Sie verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen. Außerdem: die Scheibe regelmäßig von innen reinigen.
Das Gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen. Denn treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.
Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede „Die Sonne hat mich geblendet, ich habe nichts gesehen“ nicht. Im Gegenteil: Gerichte und Versicherungen werten in der Regel ein solches Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit. Es droht der Verlust des Kaskoschutzes.