Die Bahn verpasst die Kulanz

Von Richard Bramowski aus Haslach

20.09.2017

Zum Übernachten nicht unbedingt die beste Adresse: Der Tübinger Hauptbahnhof. Bild: Zibulla

Zum Übernachten nicht unbedingt die beste Adresse: Der Tübinger Hauptbahnhof. Bild: Zibulla

Am Montagabend bin ich von 77716 Haslach mit der Bahn über Freudenstadt nach Tübingen angereist. Eine recht beschwerliche Anreise mit einigen Umstiegen. Es sollte bis Albstadt-Ebingen weitergehen, wo ich am nächsten Morgen um 8.30 Uhr einen Gerichtstermin hatte.

Leider habe ich den letzten Zug verpasst und habe mich dann entschieden, noch etwas in Tübingen zu verweilen und dann einen Zug am Morgen zu nehmen. Gegen 2.30 Uhr bin ich dann ins Bahnhofsgebäude und habe es mir auf einer Holzbank neben der Verkaufsstelle der Bäckerei bequem gemacht. Es warteten bzw. nächtigten dort bereits zwei andere Herren.

Gegen 3.30 Uhr wurde ich geweckt - Personenkontrolle durch zwei Beamte der Polizei. Ob es Bundespolizei oder die normale Polizei war, kann ich gar nicht sagen.

Als ich um 5.30 Uhr wieder aufwachte, waren die beiden anderen Herren weg - und auch mein Wanderrucksack. Den Diebstahl habe ich dann gleich der Bundespolizei nebenan gemeldet. Leider habe ich erfahren, dass der Tübinger Bahnhof nicht videoüberwacht ist und somit auch nicht in diese Richtung ermittelt werden kann. Dann habe ich mir ein Baden-Württemberg-Ticket gelöst (mein Ticket für die An-und Rückreise befand sich im Rucksack!) und den nächsten Zug nach Albstadt genommen.

So - dann kam der freundliche Schaffner auf Höhe Mössingen und stellte fest, dass mein Ticket gar nicht gültig sei. An Werktagen gilt das Baden-Württemberg-Ticket erst ab 9 Uhr. Das hatte ich nicht registriert. Aber der freundliche Herr bot mir aus Kulanz (!!) an, an der nächsten Haltestelle auszusteigen und dann nach 9 Uhr wieder in den nächsten Zug zu steigen. Einen neuen Fahrschein könnte ich bei ihm nicht lösen. Leider musste ich das Angebot ablehnen, da ich ja um 8.30 Uhr meinen Gerichtstermin hatte.

So war ich jetzt jemand, der ohne Fahrausweis gereist war und ich wurde erfasst: 60 Euro Fahrpreisnacherhebung. Ob das in meinem Fall nicht hätte kulanter gelöst werden können? Wenigstens verlief der Gerichtstermin positiv. Jetzt werde ich mich mal an die Bahn wenden - Abteilung Kundendialog.

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Erstellt:
20.09.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 20.09.2017, 01:00 Uhr

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