Neues Förderprogramm

Ab November können Zuschüsse für private Ladesäulen für Elektroautos beantragt werden

Mit dem Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ gibt es ab Ende November Zuschüsse für private Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.

14.10.2020

Bald werden Ladestationen in Privathäusern und Privatwohnungen gefördert. Archivbild: Erich Sommer

Bald werden Ladestationen in Privathäusern und Privatwohnungen gefördert. Archivbild: Erich Sommer

Kreis Tübingen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den jeweiligen Energieversorger. Das Wichtigste des neuen Förderprogramms in Kürze:

Gefördert wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.

Der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt.

Die Förderung gilt für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter.

Bevor die Ladestation bestellt wird, muss ein Förderantrag bei der KfW gestellt werden. Eine Liste der förderfähigen Ladestationen wird am 24. November 2020 direkt auf der Website der KfW (www.kfw.de) veröffentlicht.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften können im Rahmen eines Solar-Eignungs-Checks prüfen lassen, ob ihr Dach für die Nutzung von Photovoltaik geeignet ist. TA

Weitere Informationen und Termine für kostenpflichtige Energie-Checks vor Ort gibt es bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen, Nürtinger Straße 30, 72074 Tübingen. Telefon: 0 70 71 / 56 79 60 oder unter info@agentur-fuer-klimaschutz.de

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Erstellt:
14.10.2020, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 14.10.2020, 01:00 Uhr

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