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Alkohol im Job in Maßen gestattet

Ein Glas Glühwein oder Bier am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt. In Ausnahmefällen kann es aber Verbote geben.

27.11.2021

Von dpa

Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Alkohol trinken? An sich ja. Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, verweist aber auf eine Arbeitsschutzvorschrift der Deutschen Gesellschaftlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin heißt es, dass sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Laut Markowski handelt es sich dabei um ein „relatives Alkoholverbot“, das nicht nur den Alkoholkonsum im Betrieb betrifft. „Vielmehr wird der Arbeitnehmer auch sein privates Verhalten so ausrichten müssen, dass es der Vorschrift entspricht.“ Zum Beispiel, indem er nicht betrunken zur Arbeit kommt. Strikte Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen: „Für Busfahrer ist es zum Beispiel einfach vorgeschrieben, dass sie keinen Alkohol während der Arbeit trinken dürfen“, so Markowski.

Der Arbeitgeber hat prinzipiell auch die Möglichkeit, den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz komplett zu verbieten. Das geht aber nur dann, wenn Abstinenz zur Erfüllung der Arbeitspflicht oder zur Gewährleistung der Sicherheit in einem Arbeitsbereich notwendig ist, so Markowski. In Unternehmen mit Betriebs- oder Personalrat ist für ein solches Verbot grundsätzlich die Zustimmnug der Gremien erforderlich. dpa

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Erstellt:
27.11.2021, 06:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 27.11.2021, 06:00 Uhr

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