Nicht leichtsinnig sein
Alkoholverbot in der Tübinger Altstadt
Aus Gründen des Infektionsschutzes gilt in der Tübinger Innenstadt ab heute, 2. Juni 2021, ein nächtliches Alkoholverbot: Zwischen 22 Uhr und 4 Uhr darf abseits der Außengastronomie kein Alkohol getrunken werden.
Tübingen. Das Verbot gilt nicht nur für den Holzmarkt und den Marktplatz, sondern für die gesamte Altstadt inklusive der Neckarbrücke. Der städtische Vollzugsdienst und die Polizei kontrollieren die Einhaltung des Verbots, der aktuellen Corona-Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten) und der Maskenpflicht in der Fußgängerzone, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
„Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele nach den Einschränkungen der vergangenen Monate das gute Wetter nutzen und gemeinsam feiern wollen. Doch wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden. Die Gefahr durch die Pandemie ist trotz der sinkenden Inzidenzen noch nicht gebannt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es in unserer engen Altstadt nicht zu Menschenansammlungen kommt“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer, der eine entsprechende Corona-Allgemeinverfügung unterzeichnet hat. Diese schreibt zudem vor, dass die Gastronomie und der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet der Kundschaft einen Check-in mit der Luca-App anbieten muss. Davon ausgenommen sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, die auch in der Bundesnotbremse geöffnet waren. TA