Keiner bewegt sich

Alle nicht notwendigen Sozialkontakte lassen

Die freiwilligen Appelle haben nichts bewirkt: Jetzt hat die Bundesregierung drastische Maßnahmen verhängt, um die Anzahl der Neuinfektionen mit dem hochansteckenden Corona-Virus gering zu halten.

18.03.2020

Stell Dir vor, es ist Frühling und keiner geht hin! Der pandemische Corona-Virus macht’s möglich: Sogar bei schönstem Sonnenschein war gestern Nachmittag die Tübinger Hauptflaniermeile – die Platanenallee – nahezu menschenleer. Bild: Angelika Brieschke

Stell Dir vor, es ist Frühling und keiner geht hin! Der pandemische Corona-Virus macht’s möglich: Sogar bei schönstem Sonnenschein war gestern Nachmittag die Tübinger Hauptflaniermeile – die Platanenallee – nahezu menschenleer. Bild: Angelika Brieschke

Kreis Tübingen. Am Montag hat die baden-württembergische Landesregierung dazu eine „Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen“ beschlossen. Die wichtigste Aufforderung an die Bevölkerung dabei ist: Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen.

„Bleiben Sie, wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz“, appellierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann an die Bürgerinnen und Bürger. Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Die Verordnung regelt neben der Schließung von Schulen, Hochschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen das Betriebsverbot folgender Einrichtungen: Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtung jeglicher Art, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsstätten.

Außerdem wird der Betrieb von Gaststätten grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind Speisegaststätten unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden können, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen möglich ist.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen.

Diese Verordnung gilt vorläufig bis zum 15. Juni 2020. TA

www.baden-wuerttemberg.de