Von 8 bis 18 Uhr

Am Sonntag sind Europa- und Kommunalwahlen

Am kommenden Sonntag, 26. Mai, ist Wahltag in großem Umfang: Es ist nicht nur Europawahl, sondern auch Gemeinderats- und Kreistagswahl. Und wer in einem Teilort wohnt, kann zudem noch Ortschaftsräte wählen.

22.05.2019

Das sind Stimmzettel für die Kommunalwahlen 2019: rot für die Gemeinderatswahl, grün für die Kreistagswahl. Bild: Angelika Brieschke

Das sind Stimmzettel für die Kommunalwahlen 2019: rot für die Gemeinderatswahl, grün für die Kreistagswahl. Bild: Angelika Brieschke

Kreis Tübingen. Die Wahllokale werden am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Für die Europawahl erhält man seinen Stimmzettel dort. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen sollte man bereits per Post erhalten haben. (Falls nicht: Dann dringend bei der eigenen Gemeindeverwaltung melden.)

Für die Kommunalwahl lohnt es sich, in aller Ruhe daheim die „wichtigen Hinweise für die Stimmabgabe“ auf der ersten Seite der Wahlunterlagen durchzulesen und schon mal die Wahllisten anzuschauen und am besten auch auszufüllen. Für den Kreistag hat man nämlich 22 Stimmen und auch die Gemeinderäte können unübersichtlich zahlreich sein. In Tübingen zum Beispiel hat man 40 Stimmen für den Gemeinderat zu vergeben. Zudem besteht bei den Kommunalwahlen die Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren. Kumulieren (häufeln) heißt: Man kann einer Person bis zu drei Stimmen geben. Und panaschieren (mischen) heißt: Man kann seine Stimmen einzelnen Kandidaten von unterschiedlichen Listen geben und die Kandidaten dafür auf den einen Stimmzettel übertragen, den man abgibt. Natürlich kann man auch einfach eine der Listen wählen, indem man diese Liste unverändert abgibt. Dann bekommt jede Kandidatin und jeder Kandidat darauf jeweils eine Stimme.

Sich mit diesen verschiedenen Wählmöglichkeiten erst in der Wahlkabine zu beschäftigen, ist da nicht ratsam. Denn, wer sich verzählt hat und zu viele Stimmen vergeben hat – dessen Wahlzettel ist ungültig.

Wer jetzt erst bemerkt, dass er am Sonntag gar nicht ins Wahllokal gehen kann: Auch das ist kein Problem. Man kann noch bis Freitag bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Briefwahlunterlagen erhalten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen mit dem unterschriebenen Wahlschein müssen bis Sonntag, 26. Mai, 18 Uhr bei der jeweiligen Verwaltung eingegangen sein. Unterlagen, die später eingehen, werden auch dann nicht mehr bei der Auszählung berücksichtigt, wenn man sie vor dem Sonntag abgeschickt hat.

Bei den Europawahlen wird das vorläufige Ergebnis am Sonntag, 26. Mai, gegen 21.30 Uhr erwartet; bei der Kreistagswahl das vorläufige Ergebnis am Dienstag, 28. Mai, gegen Mittag. Und bei den Gemeinderatswahlen ist das selbstverständlich sehr unterschiedlich: Kleinere Gemeinden werden das Ergebnis schon am Sonntagabend veröffentlichen können, die anderen erst im Laufe des Montags. ika

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Erstellt:
22.05.2019, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 22.05.2019, 01:00 Uhr

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