Anreiz für Kooperationen

Auch gemeinsame Mietspiegel von verschiedenen Kommunen werden gefördert

Das Land fördert weiterhin kommunale Kooperationen zur Erstellung von Mietspiegeln. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen verlängert die Förderung um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 und stellt dafür Landesmittel in Höhe von 100 000 Euro jährlich zu Verfügung.

01.03.2023

Wer muss wo welche Miete zahlen? Damit das transparenter wird, fördert und fordert das Land die Erstellung von Mietspiegeln. Archivbild: Stadt Horb

Wer muss wo welche Miete zahlen? Damit das transparenter wird, fördert und fordert das Land die Erstellung von Mietspiegeln. Archivbild: Stadt Horb

Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Qualifizierte Mietspiegel sind für Vermieter und Mieter gleichermaßen wertvoll. “

Denn ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden.

Die Förderung des Landes bietet Städten und Gemeinden einen Anreiz, um in Kooperation mit anderen großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.

Für die kooperierenden Kommunen ergeben sich dadurch wichtige Synergieeffekte. Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam, die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen.

Die Mietspiegelreform auf Bundesebene von 2021 betont die Bedeutung von Mietspiegeln als verlässliche Quelle der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie hat die Transparenz und Rechtssicherheit insbesondere von qualifizierten Mietspiegeln weiter gestärkt und eine Mietspiegelpflicht für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern eingeführt.

Diese Mietspiegelpflicht wurde in Baden-Württemberg bereits zum Inkrafttreten am 1. Juli 2022 übererfüllt: Alle 25 Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern hatten bereits vorher nicht nur einen einfachen, sondern sogar einen qualifizierten Mietspiegel erstellt.

Von diesen 25 Städten erhielten zehn Städte die Landesförderung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg kommunale Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Die Einrichtung des Förderprogramms ging auf eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg zurück.

Seit 2018 wurden bisher 35 Projekte gefördert, in denen 173 Kommunen miteinander kooperierten. Die Kooperationsprojekte wurden mit Fördermitteln in Höhe von rund 935 000 Euro unterstützt. Durch die Förderung konnten bereits rund 16 Prozent aller Gemeinden in Baden-Württemberg sowie 2,17 Millionen Einwohner des Landes, somit rund 20 Prozent der Gesamteinwohnerzahl von Baden-Württemberg, erreicht werden.

Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden gemeinsam eine Einwohnerzahl von mindestens 10 000 Einwohnern erreichen. Die entsprechenden Anträge können jeweils bis zum Dienstag, 31. Oktober, gestellt werden. TA

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01.03.2023, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 01.03.2023, 01:00 Uhr

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