Beihilfe nach Frost

Auf Hobbywinzer können hoffen

11.10.2017

Auf Hobbywinzer können hoffen

Das Ministerium für den Ländlichen Raum (MLR) hat jetzt Informationen zur Frostbeihilfe 2017 verbreitet. Anträge können bis 30. Oktober über die jeweils zuständigen Landwirtschaftsämter gestellt werden. Grundsätzlich ist eine aufwändige einzelbetriebliche Betrachtungsweise vorgesehen. Grundvoraussetzung wird sein, dass eine Mindestschadensschwelle von 30 Prozent erreicht wird. Ist diese überschritten, wird der monetäre Gesamtschaden unter Einbeziehung der Preise errechnet. Basis hierfür ist ein Vergleich des Jahres 2017 mit dem vorangegangenen Drei- beziehungsweise Fünfjahreszeitraum. Das MLR strebt an, „bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens“ über einen Zuschuss auszugleichen, der Anfang 2018 ausbezahlt wird.

Auch Nebenerwerbsbetriebe können dieses Mal profitieren. Die Untergrenze für Zuwendungen liegt allerdings bei mindestens 3000 Euro. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt maximal 50 000 Euro je Unternehmen, in begründeten „Härtefällen“ gibt es maximal 150 000 Euro. Zuwendungen über 50 000 Euro werden in Verbindung mit einem durch die L-Bank Baden-Württemberg refinanzierten Darlehen gewährt, das bei der Hausbank aufgenommen wird (Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre).

Anträge auf Frosthilfe können bis 30. Oktober 2017 beim zuständigen Landratsamt (Landwirtschaftsamt) gestellt werden. Die Formulare sind im Internet auf der Homepage des MLR zu finden. Derzeit klärt der Weinbauverband noch offene Verfahrensfragen.

„Da auch der Weinbau viele Klimarisiken zu bewältigen hat, muss die Risikovorsorge einen breiteren Raum als bisher einnehmen. Alle Möglichkeiten der betrieblichen Schadensbeschränkung sind dabei zu prüfen und zu nutzen. Klar ist allerdings auch, dass die Betriebe bei der Bewältigung dieser Aufgaben auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind“, erklärte Landesminister Peter Hauk kürzlich. Insgesamt müssten die Rahmenbedingungen für die Winzer verbessert werden und eine Lösung ‚aus einem Guss‘ angestrebt werden. Mögliche Bausteine hierfür seien technische Vermeidungsstrategien, das Schaffen von finanziellen Fonds, die im Schadensfall herangezogen werden könnten, sowie Versicherungslösungen und Versicherungsbeihilfen. Mehrere Varianten würden derzeit geprüft. Auch könnten durch die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage witterungsbedingte Ernteausfälle von den Betrieben besser verkraftet werden. fk

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Erstellt:
11.10.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 11.10.2017, 01:00 Uhr

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