Die Hülle abziehen

Beim Einkauf sollen Kunden nicht draufzahlen, wenn sie Essen selbst verpacken

Damit ein Kunde nur das bezahlt, was er an Ware erhält, kontrolliert das Regierungspräsidium Tübingen regelmäßig in Stichproben die Waagen im Einzelhandel.

14.08.2019

Beim Wochenend-Einkauf muss auch das Wiegen der Waren flott erfolgen.Archivbild: Anne Faden

Beim Wochenend-Einkauf muss auch das Wiegen der Waren flott erfolgen.Archivbild: Anne Faden

Kreis Tübingen. Die Bilder sind schockierend – und alarmierend. Immer wieder werden Fotos von gestrandeten Walen mit kiloweise Kunststoff im Magen, vermüllten Stränden und mit Plastik bedeckten Meeren veröffentlicht.

Dies zeigt Wirkung: Plastik ist bei Verbrauchern zunehmend unerwünscht. Die Supermarktketten reagieren bereits. Obst und Gemüse lassen sich auch in wiederverwendbare Netze packen. An den Bedientheken dürfen die Kunden für Käse, Wurst, Fleisch und Fisch auch eigene Dosen mitbringen.

Mogelpackungen aufdecken

Doch wie wird garantiert, dass der Kunde nur das bezahlt, was er auch an Ware bekommt, sodass also nicht das Gewicht des Behältnisses gleichzeitig berechnet wird? Das Regierungspräsidium Tübingen überwacht mit seiner landesweit zuständigen Abteilung Eichwesen die Waagen in vielen Betrieben – vom kleinen Einzelhandelsbetrieb über Supermärkte bis zu Metzgereien und Bäckereien. Zudem werden Fertigpackungen auf ihr angegebenes Gewicht geprüft.

Sind in der Nudelpackung wirklich die angegebenen 500 Gramm enthalten und beinhaltet die Milchtüte auch tatsächlich einen ganzen Liter Milch?

Das Verpackungsmaterial darf nicht mitgewogen und dem Kunden auch nicht berechnet werden. Dafür sind bei allen modernen Waagen Identifikationsnummern von Verkaufsprodukten hinterlegt. Hinter solch einer Nummer verbirgt sich der Preis-Nachschlage-Code, der die Ware, deren Preis und auch das Gewicht der Verpackung, das Tara, wiedergibt. Beim Wurstsalat ist dies der Plastikbecher, beim Käse das gewachste Papier.

Wenn ein Kunde die Ware nun in seinem eigenen Behälter mitnehmen will, kann der Verkäufer dieses neue Tara durch Drücken einer Taste kurzfristig abspeichern. Er muss das Gewicht wegtarieren und den Grundpreis des Produktes manuell eingeben.

Eine einfache Rechnung macht deutlich, dass das geringe Gewicht des Verpackungspapiers durchaus beim Gesamtpreis ins Gewicht fallen kann.

Gewicht läppert sich

Wenn beim Einkauf von abgerechneten 100 Gramm Edelsalami zum Preis von 22 Euro pro Kilogramm das zehn Gramm schwere, gewachste Papier mit gewogen wird, muss man zwar 2,20 Euro bezahlen, bekommt allerdings nur 90 Gramm Salami. Bei 1 000 Einkäufen am Tag ergibt der unzulässige Verpackungsaufschlag einen Betrag von täglich 220 Euro oder etwa 69 000 Euro im Jahr, die die Verbraucher/innen zu Unrecht bezahlen würden.

Eine Aufgabe der rund 190 Angestellten der Abteilung Eichwesen beim Regierungspräsidium ist die Überprüfung der Waagen im Einzelhandel und in Supermärkten in ganz Baden-Württemberg und auch die Kontrolle der Fertigpackungen. Bei Probeeinkäufen achten sie sowohl auf die Handhabung durch die Verkäufer/innen und Verkäufer, auf die Einstellung der Waagen, wie auch auf die korrekten Mengenangaben in fertig abgepackten Reis oder Apfelsaft. Etwa 2 000 Betriebe werden so jedes Jahr im Land überwacht.

Erfolg der Kontrollen

Der Erfolg dieser turnusmäßigen Überprüfung kann sich sehen lassen, denn die Beanstandungsquote ist seit 2015 von 30 auf 20 Prozent gesunken. Verstöße werden direkt vor Ort angesprochen und korrigiert. Zusätzlich werden sie mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet. Mit dem Brutto-für-Netto-Verfahren werden die Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt, dass sie außer ihrer Wurst oder dem Gemüse auch für die Verpackung bezahlen müssen. Und wenn sie die Verpackung in Form von Dosen und Netzen noch selbst mitbringen, dann helfen sie auch der Umwelt. TA

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Erstellt:
14.08.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 36sec
zuletzt aktualisiert: 14.08.2019, 01:00 Uhr

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