Mobile Arbeit wird Gesetz

DGB-Vorsitzender begrüßt Arbeitsminister Heils Homeoffice-Pläne

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann begrüßt die Pläne, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil über einen Rechtsanspruch fürs Homeoffice vorgestellt hat: „Gut, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden.“

07.10.2020

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, unterstützt die Pläne des Bundesarbeitsministers zum Anspruch auf Homeoffice. Bild: Tierney – Fotolia.com

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, unterstützt die Pläne des Bundesarbeitsministers zum Anspruch auf Homeoffice. Bild: Tierney – Fotolia.com

Der Bundesarbeitsminister (SPD) nannte in einem Interview mit der Bild am Sonntag erste Eckpunkte seines geplanten Gesetzes zu mobilem Arbeiten. Dort, wo es möglich ist, sollen Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen. „Es ist gut, dass Bundesminister Hubertus Heil jetzt Nägel mit Köpfen macht“, saget der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Der Rechtsanspruch auf 24 Tage sei jedoch „zu wenig“. Ein deutlicher Fortschritt seien hingegen die geplanten Gestaltungsoptionen für Tarifvertragsparteien und Betriebsräte.

„Es ist gut, dass Bundesminister Hubertus Heil jetzt Nägel mit Köpfen macht, um selbstbestimmtes mobiles Arbeiten zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten zu verbessern“, sagte der DGB-Vorsitzende zu Heils Initiative. „Der geplante Anspruch auf Home Office ist ein wichtiger Meilenstein für die Arbeit der Zukunft.“

Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen sei aber eindeutig zu wenig. „Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen. Dem berechtigten Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, wird das kaum gerecht“, findet Hoffmann.

Grundsatz: Immer

freiwillig für Beschäftigte

Ein solcher Minimalanspruch sei eine Konzession an die Arbeitgeber. Ein deutlicher Fortschritt seien hingegen die vorgesehenen Gestaltungsoptionen für Tarifvertrags- und Betriebsparteien, um für die Beschäftigten noch weitergehende und bessere Regeln zu vereinbaren. „Auch das beabsichtigte Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit begrüßen wir ausdrücklich.“ Grundsätzlich gelte: Mobiles Arbeiten müsse für Beschäftigte zu besseren Bedingungen möglich, aber immer freiwillig sein. „Es darf nicht passieren, dass Arbeitgeber über Privaträume ihrer Beschäftigten verfügen und Büros im Betrieb einfach wegrationalisieren. Das muss unmissverständlich klar sein.“ TA

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Erstellt:
07.10.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 07.10.2020, 01:00 Uhr

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