Ich wollt ich hätt ein Huhn…

Das Tierheim-Tier: Hühner für die private Haltung

25.05.2022

Das Tierheim-Tier: Hühner für die private Haltung

Kreis Tübingen. Hühnerhaltung ist bei uns auch in einem Wohngebiet erlaubt. Voraussetzung ist ein geeigneter Stall, der die Tiere zum Beispiel vor Marder und Fuchs schützt. Und natürlich ist ein Garten nötig, in dem die Tiere ausgiebig scharren und picken können. Eine Genehmigung ist für die private Hühnerhaltung nicht nötig, sie sollte jedoch wegen der Seuchengefahr bei dem zuständigen Veterinäramt angemeldet werden.

Für die artgerechte Haltung wird eine Auslauffläche von mindestens zehn bis fünfzehn Quadratmetern pro Huhn empfohlen. Sie sollten täglich am Morgen in den Auslauf und abends wieder in den Stall zurück. Natürlich brauchen die Tiere täglich frisches Futter und Wasser und auch die Futter- und Trinkstellen sollten täglich gesäubert werden. Beim Stall und dem Auslauf genügt ein- bis zweimal die Woche eine Reinigung.

Das Tübinger Tierheim sucht nun für gleich zwei Hühnerscharen, die vom Veterinäramt wegen schlechter Haltung beschlagnahmt wurden, ein neues Zuhause. Die Gruppe 1 besteht aus einem Hahn mit fünf Hennen und die Gruppe 2 aus einem Hahn mit sechs Hennen. Trotz der negativen Vorgeschichte sind alle Tiere in einem erfreulich guten Zustand.

Coronabedingt hat das Tübinger Tierheim geschlossen. Tiere werden zurzeit nur nach vorheriger Termin-Absprache vermittelt. TA / Bild: Erich Sommer

Tierheim Tübingen

Telefon: 0 70 71 / 3 18 31

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oder Volksbank Tübingen, IBAN: DE45 6419 0110 0029 9290 08

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Erstellt:
25.05.2022, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 25.05.2022, 01:00 Uhr

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