Schulbus überholen verboten
Das gilt während der Fahrt und auch an den Haltestellen
In vielen Bundesländern hat die Schule schon wieder begonnen. Bald ist es auch bei uns in Baden-Württemberg soweit. Der Autoclub Europa fordert deswegen alle Verkehrsteilnehmenden zu besonderer Rücksichtnahme – gerade an Bushaltestellen in Schulnähe – auf.

Der Schul-Pendlerverkehr rollt an manchen Orten wieder an: Gefahrenstellen sind noch da oder kamen in den Ferien hinzu. Der ACE rät zu Sicherheitsmaßnahmen. Archivbild: Ulrich Metz
25 800 Kinder unter 15 Jahren sind im vergangenen Jahr auf Deutschlands Straßen zu Schaden gekommen, wie das Statistische Bundesamt heute veröffentlicht hat. Dass alle die Verkehrsregeln an Bushaltestellen kennen und einhalten, ist Voraussetzung dafür, dass Kinder ihren Schulweg mit dem Bus sicher bewältigen können. Was genau an der Schulbushaltestelle gilt, erläutert der ACE.
Mit dem Schulstart sind wieder viele Kinder mit Schulbussen unterwegs zur Schule. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme sind somit in der Umgebung von Schulen, genauso wie an allen Schulbushaltestellen, gefordert. Um keinen Fahrgast – ob klein oder groß – zu gefährden, ist es unerlässlich, sich genau an die geltenden Verkehrsregeln zu halten: Ein fahrender Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf niemals überholt werden.
Steht ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Seitenabstand am Bus vorbeigefahren werden. Hierbei darf kein Fahrgast behindert oder gar gefährdet werden. Achtung: Gleiches gilt in der Regel auch, wenn der Bus an einer Haltestelle der Gegenfahrbahn steht. Nur mit Schritttempo fahren – es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich getrennt.
Vorsicht: Es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder vom Schulbus verdeckt werden oder aussteigende Kinder abgelenkt sind. Auch tobende Kinder am Straßenrand sind an Bushaltestellen keine Seltenheit.
Viele Kinder können die Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen noch nicht richtig einschätzen. Deshalb in Gegenwart von Kindern nahe der Fahrbahn immer besonders langsam und achtsam fahren und jederzeit bremsbereit sein. Für dem Schulweg empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Kind einen Schulweg festzulegen. Dabei gilt: Der kürzeste Weg zur Schule ist nicht immer der beste. Gefahren wie mehrspurige Straßen, unübersichtliche Kreuzungen oder Ein- und Ausfahrten zu Grundstücken sollten vor dem Schulstart auf dem Weg zur Schule identifiziert und wenn möglich vermieden werden. Das richtige Verhalten an Gefahrenstellen gilt es dann nochmals genauer einzuüben.
Für einige Regionen gibt es Schulwegpläne, die Eltern und Kindern helfen, einen geeigneten Weg vom jeweiligen Wohnort zur Schule zu finden. Es kann sich lohnen, direkt an der Schule oder alternativ bei den Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei nach einem solchen Plan zu fragen. TA