Früh über Wechsel informieren

Defizite im Kader kann man erst im Winter korrigieren

Auch im Amateurfußball hat der Transfermarkt im Winter noch einmal geöffnet. Manches ist dabei anders als im Sommer. Was ist zu beachten?

23.08.2023

Nach der Euphorie kommt der Liga-Alltag und das Personenkarussell. Bild: Werner Bauknecht

Nach der Euphorie kommt der Liga-Alltag und das Personenkarussell. Bild: Werner Bauknecht

Im Portal fussball.de wird bereits frühzeitig auf die Wechselmöglichkeiten zum Winter hingewiesen. Während in den unteren Ligen die Saison noch nicht mal eröffnet wurde, wird ab der Bezirksliga schon wieder gekickt.

Wenn dann nach den ersten Spielen plötzlich die Erkenntnis naht, dass ein Spieler nicht zum Einsatz kommt oder dass die Abwehr noch einen starken Innenverteidiger braucht, dann muss man auf die Karte „Spielerwechsel zum Winter“ setzen. Doch da gibt es einiges zu beachten.

Die Transferperiode II läuft vom 1. bis 31. Januar. Wer als Amateurfußballer/in im Winter den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember beim alten Verein abgemeldet haben. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein zu kündigen, man muss nicht automatisch auch als Vereinsmitglied austreten. In allen Landesverbänden besteht die Möglichkeit, die Abmeldung online über den Verein direkt im DFBnet vorzunehmen.

Die Abmeldung eines Spielers oder einer Spielerin kann vom abgebenden Verein im DFBnet vorgenommen werden: Dies geschieht über das Modul Antragstellung online. Nach Eingang des Passes beim Verband oder bei der Bestätigung über das DFBnet erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung, sonst ist der Spieler/die Spielerin erst nach sechs Monaten für Pflichtspiele einsatzberechtigt.

Wichtig: Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband vorlegen. Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen bis spätestens 31. Januar beim zuständigen Landesverband einreichen.

Ist bei der Abmeldung per Post noch etwas Besonderes zu beachten? Ja. Am Folgetag des ausgewiesenen Abmeldedatums (Poststempel) beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den Landesverband, den neuen Verein oder an den Spieler selbst. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein.

Hat ein Spieler die Frist versäumt und sich erst nach dem 30. Dezember abgemeldet, wird ein Wechsel schwierig bis unmöglich. Der Spieler hat nur die Möglichkeit, bis zum 31. Januar einen Vertrag zu unterschreiben und damit Vertragsspieler zu werden. Aber auch dann muss der abgebende Verein – im Gegensatz zur sommerlichen Transferperiode I – laut Satzung dem Transfer erst zustimmen.

Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel haben Amateurfußballer und -fußballerinnen, sobald ihr letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Sie sind dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird. Aber auch auf heimtückische Fallen muss man beim Wechsel achten: Thema Sperren. Bei einer Roten Karte nimmt der Spieler die Sperre mit und muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen.

Doch Vorsicht: Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist. Ein Beispiel: Spieler X bringt nach seinem Wechsel eine Sperre von zwei Partien mit. Sein letztes Spiel für den alten Klub hat er am 28. November 2015 bestritten. Für seinen neuen Verein darf er, weil keine Freigabe vorliegt, erst ab 28. Mai 2016 Pflichtspiele bestreiten. Das hat zur Folge, dass er ab diesem Zeitpunkt noch zwei Pflichtspiele aussetzen muss.

Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben und richten sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Anders bei einem Wechsel im Winter: Dort sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern frei verhandelbar.

Welche Besonderheiten sind im Jugendbereich zu beachten? Laut DFB-Jugendordnung sollen die Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen. Werner Bauknecht

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Erstellt:
23.08.2023, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 23.08.2023, 01:00 Uhr

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