400 Kilo plus

Der DRK-Rettungsdienst hat ein Führerscheinproblem gelöst

Im kommenden Jahr werden die Rettungswagen schwerer und gelten dann als Lkw. Das bringt Probleme für das DRK.

08.11.2017

Ein Rettungswagen gilt ab nächstem Jahr als Lkw.Bild: Dron / fotolia

Ein Rettungswagen gilt ab nächstem Jahr als Lkw.Bild: Dron / fotolia

Kreis Tübingen. „Das ist ein Thema, das mich nicht schockiert“, sagt Martin Gneithing. Das Thema, von dem der stellvertretende Kreisgeschäftsführer und Abteilungsleiter Rettungsdienst spricht, ist knapp 400 Kilogramm schwer. Soviel Zusatzgewicht haben die neuen Rettungswagen, die im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres zum Einsatz kommen. Statt mit knapp 3,5 Tonnen fahren sie dann mit 3,88 Tonnen zum Einsatz, statt Führerschein Klasse B braucht die Fahrer/innen einen Führerschein der Klasse C.

Verursacht wird der Gewichtsanstieg durch eine Veränderung in der Fahrzeugtechnik. Die Grundlage der Rettungswagen des DRK ist ein Sprinter-Fahrgestell. Mercedes-Benz nimmt daran aber technische Veränderungen vor, baut unter anderem eine Abgasreinigung für den Standard Euro 6 ein. Den Aufbau übernimmt dann eine andere Firma, die die Rettungseinrichtung nach DRK-Spezifikationen vornimmt. „Alles in Handarbeit“, sagt Gneithing. Alles hat in allen Wagen den gleichen Platz.

Eigentlich liegt alles, was das Verhalten im Straßenverkehr angeht, in der Verantwortung der Fahrer der Rettungsfahrzeuge. Dazu gehört auch, dass sie den Führerschein der erforderlichen Klasse besitzen. Für die Älteren ist das kein Problem. Der Führerschein der alten Klasse 3 erlaubte das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen. Nach der Reform der Führerscheinklassen wird üblicherweise der Führerschein Klasse B erworben. Der berechtigt das Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Alles was darüber geht, braucht einen Führerschein der Klasse C, mindestens den C1.

Beim DRK-Rettungsdienst im Tübinger Steinlachwasen seien davon etwa 40 Mitarbeiter betroffen, sagte Gneithing. Damit „kein Loch“ entsteht, hat er die Nachschulung organisiert. 12 Stunden Theorie an drei Tagen, zehn Stunden Praxis an zwei Tagen. Bis Jahresende soll sie abgeschlossen sein. Mit einer Fahrschule wurde ein Sammelvertrag geschlossen. So kommt jeder Führerschein C1 auf etwa 1600 Euro. Die Kosten für die Nachqualifizierung übernehmen die Kostenträger der Rettungseinsätze, die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Für die Fahrer ändert sich allerdings auch etwas: Die neuen Rettungseinsatzfahrzeuge sind als Lkw zugelassen. Dafür gilt aber im Normalbetrieb die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern in der Stunde. Fährt er schneller, wird der Fahrer zur Kasse gebeten. Anderes gelte im Notfalleinsatz, sagt Gneithing. Hier gelten besondere Wegerechte. „Die müssen aber von der Leitstelle oder vom Notarzt angeordnet werden. Wie alle anderen Fahrzeughalter bekommen wir auch die Protokolle von den Blitzern, wenn die Rettungswagen durchrauschen. Wir müssen dann gegenüber der Polizeibehörde in jedem einzelnen Fall nachweisen, dass der Einsatz angeordnet gewesen ist.“ Fred Keicher

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Erstellt:
08.11.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 14sec
zuletzt aktualisiert: 08.11.2017, 01:00 Uhr

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