Preiserhöhung und Umlage

Der Ersatz für nicht geliefertes russisches Gas wird teuer bezahlt

Gasversorger schicken längst ihre teils heftigen Preiserhöhungen an die Kunden, nun kommt zum 1. Oktober noch die Gasumlage hinzu. Rechtlich ist Vieles noch nicht abschließend geklärt. Die Verbraucherzentrale gibt Orientierung zu wichtigen Fragen.

21.09.2022

Herbst und Winter stehen vor der Türe: Wer nicht, wie rechts im Bild, mit Holz heizt sondern mit Gas, erhält mitunter teure Zahlungsaufforderungen. Archivbild: Ulrich Metz

Herbst und Winter stehen vor der Türe: Wer nicht, wie rechts im Bild, mit Holz heizt sondern mit Gas, erhält mitunter teure Zahlungsaufforderungen. Archivbild: Ulrich Metz

Wichtiges in Kürze:

• Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher durchreichen. Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20 000 kWh pro Jahr wird wohl eine Umlage in Höhe von 520 Euro brutto zahlen.

• Die Bundesregierung plant einen Ausgleich: Die Mehrwertsteuer könnte für Gas von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Und das nicht nur für die Umlage, sondern den ganzen Gasverbrauch.

• Vorgesehen ist, dass alle Gasnutzer die so genannte Gasbeschaffungsumlage zahlen sollen. Was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise „normal“ erhöhen, die Umlage kommt jeweils oben drauf.

• In einigen Punkten wird aber über das zugrundeliegende Gesetz, die darauf basierende Rechtsverordnung und die richtigen Auslegung noch gestritten. Die Lage kann sich verändern. Konkret ist etwa nicht klar, ob auch Verbraucher mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.

Mit deutlich gesunkenen Lieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen und die ausgefallenen Mengen müssen ersetzt werden. Die Bundesregierung hat darum unter anderem eine Zahlung beschlossen, die als „Gasumlage“ bekannt ist.

Viele Verbraucher werden vermutlich schon ab dem Herbst 2022 deutlich mehr für ihre Gasheizung bezahlen müssen. Die Umlage trifft sowohl Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie als auch Mieter.

Gas droht durch zwei Faktoren deutlich teurer zu werden: Anbieter können die Preise erhöhen, wenn eine entsprechende Möglichkeit zur Änderung des Preises im Vertrag steht und etwa der Gaseinkauf für sie teurer geworden ist. Sobald bei Sonderverträgen Preisgarantien enden, bekommen viele nun Post von ihrem Versorger, der die Erhöhungen ankündigt. Neukunden, die sich gerade nach einem Tarif umsehen, werden die stark gestiegenen Preise überall sehen.

Ab Herbst sollen Kostensteigerungen bei Gasimporteuren, die Ersatz für nicht geliefertes russisches Gas beschaffen müssen, an Verbraucher weitergereicht werden dürfen. Davon ist nun in der Öffentlichkeit viel die Rede. Meist wird das Verfahren „Gasumlage“ genannt (darum tun wir das in diesem Text auch).

Die Gasumlage ist am 15. August 2022 auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt worden (zzgl. Steuern). Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20 000 kWh pro Jahr würde eine jährliche Umlage von 520 Euro brutto zahlen – vorausgesetzt, die Umlage bleibt unverändert auf dem aktuellen Niveau. TA

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Erstellt:
21.09.2022, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 21.09.2022, 01:00 Uhr

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