Durchwachsene Bilanz

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro gestiegen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Stunde. Der DGB setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Mindestlohn zukünftig armutsfest wird.

07.01.2021

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn: Die Bezahlung mancher Jobs reicht dennoch kaum zum Leben, findet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Bild: Sergey Nivens - Fotolia

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn: Die Bezahlung mancher Jobs reicht dennoch kaum zum Leben, findet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Bild: Sergey Nivens - Fotolia

Die im vergangenen Jahr erzielten Erhöhungsschritte bis zum Juli 2022 auf dann 10,45 Euro würden in die richtige Richtung zeigen. Es bleibe jedoch dabei, dass es eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro brauche, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell letzte Woche in Berlin.

Mindestlohn soll

armutsfest werden

„Wir wollen einen Mindestlohn, der zum Leben reicht – und zwar zügig und nicht erst am Sankt Nimmerleinstag. Da der Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn vor sechs Jahren mit 8,50 Euro zu niedrig war, sollte die Politik jetzt das Niveau anheben, damit wir schnell auf 12 Euro kommen, um den Mindestlohn zukünftig armutsfest zu machen. Überdies wird so die Binnennachfrage angekurbelt. Gute Arbeit wird aber nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein kann –, sondern nach Tarif. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung endlich liefert und die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung umsetzt.“

Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. In Deutschland sind das mindestens 12 Euro je Stunde. Eine DGB-Auswertung neuester verfügbarer Daten zeigt, wie viele Beschäftigte dies betrifft.

Demnach verdienen bundesweit mehr als 26 Prozent der Arbeitnehmer unter 12 Euro in der Stunde. Besonders Frauen sind betroffen. Fast ein Drittel (32 Prozent) von ihnen arbeitet unter der 12 Euro-Marke (eigene Berechnungen auf Basis der Verdienststrukturerhebung (VSE2018) des Statistischen Bundesamtes 2020).

Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2020 hatte die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfohlen, ihn in vier Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Demnach müssen ab Januar 2021 in Deutschland mindestens 9,50 Euro pro Arbeitsstunde gezahlt werden. Ab Juli sind es 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn erneut auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Am 1. Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Seitdem haben Millionen Menschen von ihm profitiert, sämtliche Befürchtungen der Gegner – von massiven Arbeitsplatzverlusten bis zur Bedrohung ganzer Branchen – haben sich nicht bewahrheitet. Trotzdem fällt die Bilanz nach sechs Jahren durchwachsen aus. TA