Stufenweiser Anstieg

Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar auf 9,82 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro je Stunde an. Mitte des Jahres, zum 1. Juli 2022, erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro. Der DGB setzt dennoch weiter auf eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro, wie sie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigt ist.

05.01.2022

Raus aus der Armutsfalle: Die Lebenshaltungskosten steigen und daher müsse der Mindestlohn ebenso weiter ansteigen, fordert der DGB. Bild: Verdi / NGG

Raus aus der Armutsfalle: Die Lebenshaltungskosten steigen und daher müsse der Mindestlohn ebenso weiter ansteigen, fordert der DGB. Bild: Verdi / NGG

Das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Stefan Körzell erklärte dazu kürzlich in Berlin, die Koalition müsse die 12 Euro zügig auf den Weg bringen, denn im üblichen Verfahren der Mindestlohnkommission würde dieser Betrag andernfalls erst zum Ende des Jahrzehnts erreicht.

„Darauf können die Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, aber nicht warten. Ein armutsfester Mindestlohn ist überfällig. Mindestens 8,5 Millionen Menschen, meist sind dies Frauen, würden davon profitieren.“ Den Gewerkschaften gehe es in erster Linie darum, gute Tarifverträge abzuschließen, da gute Arbeit nicht mit einem Mindestlohn bezahlt werden solle – jener sei wiederum stets die unterste Haltelinie –, sondern nach Tarif.

„Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung zusätzlich die Tarifbindung stärkt und schnell die Maßnahmen umsetzt, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden“, so Körzell.


Armutsfester Mindestlohn

„Ein Bundes-Tariftreue-Gesetz und die verbesserte Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen gehören unbedingt dazu.“ Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. In Deutschland sind das mindestens 12 Euro je Stunde. Da der Mindestlohn bei seiner Einführung mit 8,50 Euro zu niedrig angesetzt gewesen sei, fordern die Gewerkschaften seit Langem eine einmalige Anpassung durch den Gesetzgeber, um den Mindestlohn im Niveau auf die angestrebten 12 Euro anzuheben. Danach sollte die Mindestlohnkommission ihre Arbeit fortsetzen und über die künftige Entwicklung beraten.


Kommission pro Erhöhung

Zuletzt hatte die Kommission im Juni 2020 eine Erhöhung in vier Schritten empfohlen, von denen der vorletzte nun zum 1. Januar und der letzte zum 1. Juli bevorsteht. Die Mindestlohnkommission besteht aus Vertreter/innen von Wissenschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Sie gibt ihre Empfehlung zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre ab. Planmäßig wird die Mindestlohnkommission ihre nächste Empfehlung für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Sommer 2022 abgeben. Dabei orientiert sich die Kommission weitgehend am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes.

Wenn die Bundesregierung dieser Empfehlung folgt, gibt es dann ab Januar 2023 einen neuen gesetzlichen Mindestlohn-Betrag, der – nach der Erfahrung der letzten Jahre – auch 2024 weiter ansteigen wird.TA