Nicht zu beanstanden

Der Windpark Hohfleck beim Schloss Lichtenstein darf nun gebaut werden

Seit Jahren möchte Sowitec, eine Sonnenbühler Firma für Erneuerbare Energien, einen Windpark in der Nähe des Schlosses Lichtenstein bauen. Dagegen gab es massive Proteste aus den anliegenden Gemeinden. Vor kurzem hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Sowitec den Windpark bauen darf.

20.05.2020

Denkmalschutz geht nicht vor öffentlichem Interesse beim Schloss Lichtenstein. Bild: Gabriele Böhm

Denkmalschutz geht nicht vor öffentlichem Interesse beim Schloss Lichtenstein. Bild: Gabriele Böhm

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Antrag des Landratsamts Reutlingen auf Zulassung der Berufung im Verfahren um den geplanten Windpark Hohfleck abgelehnt. Bauherr ist die Sowitec Group mit Sitz in Sonnenbühl-Wilmandingen. Der Beschluss des VGH kann nicht angefochten werden.

Ende 2016 hatte das Landratsamt Reutlingen den 2014 von Sowitec gestellten Antrag auf die Errichtung von fünf Windkraftanlagen abgelehnt. Als Hauptgrund wurde die Beeinträchtigung der Sicht auf das denkmalgeschützte Alb-Schmuckstück Schloss Lichtenstein angeführt. Landrat Thomas Reumann nannte die Belange des Denkmalschutzes vorrangig gegenüber privaten und öffentlichen Interessen. Alternative Standorte seien durchaus möglich.

Ebenfalls aus Gründen des Denkmalschutzes hatte das Regierungspräsidium Tübingen vor rund zwei Jahren den Widerspruch der Firma Sowitec gegen Reumanns Entscheidung abgewiesen. Sowitec zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Dieses stellte fest, dass der geplante Windpark die Ansicht des rund drei Kilometer entfernten Schlosses nicht beeinträchtige. „Damit sind nun alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, und wir erwarten, dass dem Windpark Hohfleck zeitnah die Genehmigung erteilt wird“, so Harald Rudolph, Geschäftsführer der Sowitec.

Mit 6,6 Metern pro Sekunde sei die Windgeschwindigkeit auf dem Hohfleck sehr günstig. Geplant ist die Errichtung von fünf Anlagen vom Typ Vestas V 126. Laut Projektleiter Andreas Wagner der Sowitec sind die Türme 139 Meter hoch, die Rotoren haben einen Durchmesser von 126 Metern. 200 Meter beträgt die Gesamthöhe. Der von den Anlagen erzeugte Strom von jährlich 44 000 MWh soll nach Firmenangabe dem Verbrauch der 9000 privaten Haushalte der umliegenden Gemeinden Sonnenbühl, Lichtenstein und Engstingen entsprechen, wird real aber in ein deutschlandweites Netz eingespeist. Dabei würden über 25 500 Tonnen CO2 eingespart.

Durch den Abstand von rund zwei Kilometern zu den Ortschaften würden laut Rudolph „alle Schall- und Schattengrenzwerte weit unterschritten“. Laut Wagner seien rechtlich lediglich 700 Meter zu Wohngebäuden gefordert. Ursprünglich habe man sieben Anlagen vorgesehen, habe jedoch aufgrund des Feedbacks aus der Bevölkerung sowie aus Naturschutzgründen auf fünf Anlagen reduziert. In Veranstaltungen in Engstingen und Sonnenbühl habe man die Bürger über das Vorhaben informiert.

„Die Frage der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit dem Denkmalschutz war für uns von grundsätzlicher Bedeutung. Es handelt sich um eine Fragestellung, die weit über das Schloss Lichtenstein hinausgeht“, nimmt Landrat Thomas Reumann zur Entscheidung des Ersten Senats des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Stellung. „Der VGH hat im Ergebnis entschieden, dass die auf den konkreten Einzelfall bezogene rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit nicht zu beanstanden ist. Dies haben wir zu respektieren“, betont Reumann weiter.

„Der Senat hat uns aber in unserer grundsätzlichen Auffassung bestärkt, dass es zwar ein verändertes positives Verständnis zu regenerativen Energien in der Gesellschaft gibt, sich hinsichtlich Windenergieanlagen aber kein ähnlicher Gewöhnungseffekt wie bei Photovoltaik-Anlagen eingestellt habe“, so Reumann weiter.

Das bedeute, dass ein hochwertiges Kulturdenkmal nicht automatisch gegenüber Windenergieanlagen zurücktreten müsse.

Der Senat habe sich sehr detailliert und umfassend mit den einzelnen Aspekten, Argumenten und Fragestellungen befasst und unterstrichen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Februar 2019 rechtlich nicht zu beanstanden sei. Damit stünden der Genehmigung keine denkmalschutzrechtlichen Aspekte mehr im Weg.

Das Landratsamt Reutlingen ist nun verpflichtet, das Verfahren wieder aufzunehmen und über den Antrag der Firma Sowitec unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu entscheiden, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.

Neben neuen artenschutzrechtlichen Standards seien die weiteren öffentlich-rechtlichen Belange und die Ergebnisse neuer Gutachten zu prüfen. Zudem sei auch die Modifizierung des Antrags durch die Firma zu bewerten, erläutert Reumann. Noch im Mai folge ein Gespräch mit dem Antragssteller zur weiteren Verfahrensgestaltung. Gabriele Böhm