Verhältnismäßig abschreckend

Der neue Bußgeldkatalog tritt voraussichtlich im Sommer in Kraft

Die neue Bußgeld-Reform sei ganz im Sinne von Verkehrs- und Rechtssicherheit, sagte der Autoclub Europa (ACE).

28.04.2021

Wer E-Autos und Carsharing-Fahrzeugen die Parkplätze wegnimmt, verstößt künftig gegen einen neu geschaffenen rechtlichen Tatbestand. Archivbild: Anne Faden

Wer E-Autos und Carsharing-Fahrzeugen die Parkplätze wegnimmt, verstößt künftig gegen einen neu geschaffenen rechtlichen Tatbestand. Archivbild: Anne Faden

Höhere Bußgelder und die Identifizierung neuer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind aus Sicht des ACE sowie im Hinblick auf die dringend benötigte Rechtssicherheit und die Klarheit für alle Verkehrsteilnehmenden ein akzeptabler Kompromiss.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, macht deutlich: „Die erhöhten Bußgelder sind verhältnismäßig und haben einen abschreckenden Charakter. Das ist ein gutes Ergebnis. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr gefährdet Menschenleben und muss für die Realisierung der „Vision Zero“ streng geahndet bleiben, damit wir alle sicher unterwegs sind.“

Der ACE verweist explizit auf die Sinnhaftigkeit der Erhöhung der Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen. Durch versperrte Sicht werden schwächere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und Zufußgehende zu Ausweichmanövern gezwungen und dadurch gefährdet. Ebenso im Sinne von sich wandelnder Mobilität ist im Hinblick auf die steigende Anzahl an Elektroautos auf den Straßen der neue Tatbestand unberechtigten Parkens auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Die vorhandene öffentliche Ladeinfrastruktur wird dringend benötigt und darf nicht unnötig blockiert werden.

Der Abschreckung bedarf es auch hinsichtlich des Verursachens unnötigen Lärms und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie des belästigenden, unnützen Hin- und Herfahrens, welches künftig mit einer höheren Geldbuße geahndet wird. Hier geht es um vermeidbare, unnötige Rücksichtslosigkeiten und Lärmbelästigungen, die es im Sinne aller Verkehrsteilnehmenden zu unterbinden gilt, so der ACE.

Der aktualisierte Bußgeldkatalog wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. „Gleichzeitig ist auch klar: Es nützt die strengste Verordnung nichts, egal ob für Auto- oder Radfahrende sowie Zufußgehende, wenn nicht entsprechend kontrolliert wird. Außerdem gilt: Wer sich korrekt verhält, hat auch keine Strafen zu befürchten“, erläutert Stefan Heimlich. TA