Betriebskosten häufigstes Thema

Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor

Die Zahl der Mietrechtsprozesse geht minimal um 0,75 Prozent zurück. Über 97 Prozent aller Beratungsfälle des Deutschen Mieterbundes werden außergerichtlich erledigt.

02.01.2020

In Mietsachen herrscht nach wie vor viel Beratungsbedarf. Bild: Paul Zinken / dpa

In Mietsachen herrscht nach wie vor viel Beratungsbedarf. Bild: Paul Zinken / dpa

225 235 Mal standen sich 2018 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Auffallend ist hierbei der starke Anstieg der Streitigkeiten um Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Unabhängig von der Zahl der Gerichtsverfahren bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Mehr als 1 Million Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine 2018 durchgeführt. Mehr als 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Damit sind die DMB-Mietervereine Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland. Häufigstes Beratungsthema waren, wie in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten.

Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2018 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten, inkl. Heizkosten“ und „Wohnungsmängel“. Sie sind die dominierenden Rechtsberatungsthemen in den Mietervereinen.

Das dritthäufigste Beratungsthema bleiben die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf jetzt 12,8 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder. Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 4 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung, zu Wohngemeinschaften, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.

Mehr als jede zehnte Rechtsberatung dreht sich um die Themen „Mietkaution“ und „Schönheitsreparaturen“. Meistens geht es um Fragen, ob und wann der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen muss, ob der Vermieter das Kautionsguthaben verrechnen darf, zum Beispiel mit Ersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen.

Beratungen zur „Vermieterkündigung“ sind fast doppelt so häufig wie Beratungen zum Thema „Mieterkündigung“, typisch für die Entwicklung auf engen Wohnungsmärkten.

Der Beratungsbedarf zum Thema „Modernisierung“ lag 2018 noch bei 3,3 Prozent. Auch wenn nur rund 1 Prozent des Wohnungsbestandes 2018 modernisiert wurde, sorgen drastische Mietpreissteigerungen nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen für eine entsprechende Nachfrage.

TA