Digitale Übermittlung wird Pflicht

Die Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung schlägt elektronischen Pfad ein

Seit Jahresbeginn wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend.

04.01.2023

Krankenkassen speichern zentral die Arbeits-Unfähigkeits-Daten, die elektronisch übermittelt werden. Privatbild

Krankenkassen speichern zentral die Arbeits-Unfähigkeits-Daten, die elektronisch übermittelt werden. Privatbild

Bereits seit 2021 übermitteln Ärzt/innen sowie Zahnärzt/innen Arbeits-Unfähigkeits-Daten elektronisch an die Krankenkassen. Auch Krankenhäuser liefern bereits im Rahmen des eAU-Verfahrens die stationären Aufenthaltszeiten an die Krankenkassen.

Was bisher freiwillig geschieht, ist nach einem zwischenzeitlichen Aufschub verpflichtend: Seit 1. Januar 2023 ist die flächendeckende Einführung vorgeschrieben.

Wenn der Arzt eine/n Arbeitnehmer/in krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Damit müssen die Erkrankten und Arbeits-Unfähigen keine AU-Bescheinigung mehr bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Die Arbeitgeber wiederum sind jetzt verpflichtet, die Arbeits-Unfähigkeits-Zeiten ihrer erkrankten Mitarbeitenden elektronisch bei deren Krankenkassen abzurufen beziehungsweise anzufordern.

Die Krankenkassen stellen die Arbeits-Unfähigkeits-Daten über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Die Personalverantwortlichen auf Arbeitgeberseite sollten mindestens einmal wöchentlich die Daten abrufen beziehungsweise den Arbeitsschritt im Organisationsablauf entsprechend automatisieren.

Über die entsprechenden technischen Voraussetzungen für das Verfahren verfügen jedoch nicht alle Arztpraxen. Deshalb nutzen einige Praxen weiterhin die bisherigen Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigungen.

Wenn die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht sichergestellt ist, werden die Betroffenen informiert. Sie erhalten dann auch in diesem seltenen Fall einen Papierbeleg, um diesen bei ihrer Krankenversicherung einzureichen.

Die Krankmeldung kann auch auf digitalem Weg bei der AOK Baden-Württemberg eingereicht werden: entweder über die Webseite bw.meine.aok.de oder über die „Meine AOK“-App. Zeitliche Verzögerungen und Verluste von Unterlagen auf dem Postweg sollen dadurch vermieden werden.

TA