Mit und ohne Alkohol

Die „Idiotentests“ sind leicht rückläufig. Ein Drittel der Probanden ist ungeeignet.

Insgesamt 87 180 Medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) gab es im Jahr 2022 – rund 4 Prozent weniger als im Vorjahr.

06.09.2023

Eine Polizistin überprüft bei einer Alkoholkontrolle die Reaktion der Augäpfel. Archivbild: Kuball

Eine Polizistin überprüft bei einer Alkoholkontrolle die Reaktion der Augäpfel. Archivbild: Kuball

Dabei betrafen die MPU-Gutachten der 13 aktiven amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit rund 36 Prozent am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Es folgen Gutachten zu den Fragestellungen betreffend „Drogen und Medikamente“ mit ebenfalls 36 Prozent und zu „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ mit 17 Prozent, sagt die Bundesanstalt für Straßenwesen.

Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevanten Veränderungen: Von den 87 180 begutachteten Personen (2021: 90 863) waren 57 Prozent (2021: 57 Prozent) „geeignet“ und gut 38 Prozent (2021: 38) ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Gute 4 Prozent (2021: 4) erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann oder nicht. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich.


Sichtkontrolle

und Markerverfahren

Im Bereich der Fahreignung werden Urinkontrollen überwiegend in sogenannten Abstinenzkontrollprogrammen für Alkohol-, Drogen- und Medikamentenauffällige im Vorfeld einer Begutachtung der Fahreignung eingesetzt. Ferner müssen sich Drogen- und Medikamentenauffällige am Tag der Begutachtung einer Urinkontrolle zum Beleg der Drogenfreiheit unterziehen.

Um einen stattgefundenen Konsum zu verschleiern, wird oftmals versucht, die Ergebnisse der Urinkontrolle zu manipulieren. Nach den derzeitigen Anforderungen der Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften müssen „Solche Täuschungsversuche (...) durch eine Urinabgabe unter Sichtkontrolle einer dazu befugten, entsprechend aus- und fortgebildeten, zuverlässigen Person ausgeschlossen werden“. Die Beurteilungskriterien machen weiterhin Vorgaben zur Überprüfung des Urins auf Probenverwertbarkeit (Kreatininwert, Temperatur, optional spezifisches Gewicht, pH-Wert, Nitrite und Chromate), um Manipulationen aufzudecken. Markerverfahren werden unter anderem im Justizvollzug oder in der Suchthilfe bei Urinkontrollen auf Suchtmittel eingesetzt, um Täuschungsversuche zu entdecken. Markersubstanzen, die von der Person zuvor eingenommen werden, sollen eine sichere Zuordnung des danach abgegebenen Urins zu dieser Person ermöglichen.

TA

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Erstellt:
06.09.2023, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 28sec
zuletzt aktualisiert: 06.09.2023, 01:00 Uhr

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