Es kann glatt werden

Die Vorschriften für Winterreifen in Deutschland und den Nachbarstaaten

Der Oktober steht vor der Tür: Höchste Zeit, schon jetzt an die passende Winterbereifung zu denken, erinnert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto- Club. Wer das Thema auf die lange Bank schiebe, müsse mit Lieferengpässen und Wartezeiten in der Werkstatt rechnen.

29.09.2021

Bald haben Matsch und Schnee wieder Saison: Die passende Bereifung sorgt für Sicherheit und erhöht den Fahrkomfort. Bild: ProMotor/Getty Images/iStockphoto

Bald haben Matsch und Schnee wieder Saison: Die passende Bereifung sorgt für Sicherheit und erhöht den Fahrkomfort. Bild: ProMotor/Getty Images/iStockphoto

In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. Spikes sind in Deutschland in der Regel verboten.

In Frankreich gilt hingegen keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen oder Schneeketten aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden. Dies betrifft vor allem das Gebirge. Eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern ist dann gesetzt. Alternativ können auch Schneeketten eingesetzt werden.

In Italien besteht die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lange. Um sicher gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion zu informieren. Spikereifen dürfen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden. In Südtirol gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April eines Jahres.

In den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind auf komplett schneebedeckten Straßen erlaubt.

Auch in Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie gilt für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Während des Zeitraums 1. November bis 15. April dürfen bei winterlichen Verhältnissen wie Schneematsch oder Eis Pkw und Lkw in Betrieb genommen werden, wenn Winterreifen angebracht sind. Ein Reifen gilt als Winterreifen, wenn die Aufschrift „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ zu finden ist.

Ebenso geltend sind auch Schneeflockenzeichen. Als Alternative zu Winterreifen sind auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Dies gilt allerdings nur, wenn die Fahrbahn eine zusammenhängende Schnee- oder Eisschicht aufweist.

Streckenabschnitte mit Schneekettenpflicht sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Der ACE ermuntert daher: Wer sich rechtzeitig kümmert, erspart sich viel Zeit und Nerven. Im schlimmsten Fall fährt man an den letzten warmen Herbsttagen schon mit Winterreifen herum. Im besten Fall ist man für brenzlige Situationen gewappnet und kann Schnee und Matsch gelassen entgegensehen. TA