Ende der Geduld erreicht

Draußen und drinnen wird wieder mehr gewagt, sogar Zuschauer sind erlaubt

Obwohl die Bürger schon seit Längerem wieder ihren Cappuccino oder ihr Weizenbier in den Kneipen und Gaststätten schlürfen dürfen, verheißt das noch lange nichts Gutes für den Amateursport.

09.06.2021

Beim Sport ist wieder mehr möglich – aber ist alles gut? Bild: Werner Bauknecht

Beim Sport ist wieder mehr möglich – aber ist alles gut? Bild: Werner Bauknecht

Doch jetzt macht Baden-Württemberg so langsam wieder auf: Seit Montag befindet sich zum Beispiel der Landkreis Tübingen in Öffnungsstufe 3 (Siebentageinzidenz mindestens fünf Tage unter 35). Das also trifft nun hierzulande zu. Und damit ist alles wieder gut? Nein, bei Weitem nicht. Denn bereits in der Vergangenheit hat der organisierte Sport Kritik an Unklarheiten innerhalb der Corona-Verordnung geäußert. Nun ist bekannt geworden, dass Kinder von sechs bis 14 Jahre auch für den Sport im Freien einen tagesaktuellen Corona-Test benötigen.

Das sei aber nicht praxistauglich und damit für den Sport nicht akzeptabel. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) und die Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord, Württembergischer Landessportbund) fordern von der Landesregierung eine entsprechende Änderung in der sich zurzeit vom Sozialministerium in Bearbeitung befindlichen neuen Verordnung.

Ihr Unbehagen an der neuen Verordnung formulieren die Verbände auch deutlich: Nach Auffassung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg schreibt Paragraph 21 der aktuellen Corona-Verordnung auch für Kinder zwischen sechs und 14 Jahre einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vor, um am Sport im Freien teilnehmen zu können.

Der Unmut für diese aus Sicht des Sports überzogene Regelung ist bei vielen Vereinen und Verbänden groß. „Die aktuelle Verordnung ist schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar. Der Sport ist ein elementarer Teil in der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, umso weniger ist dieser Rückschritt bei den aktuell sinkenden Inzidenzen und steigenden Geimpften und Genesenen nachvollziehbar. Nach wie vor sind wir weiterhin bereit, zur Lösung des Problems beizutragen“, sagte Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg nach Bekanntwerden der offiziellen Klarstellung durch die Ministerien.

Eine Rückkehr zu flächendeckenden tagesaktuellen Testungen von Trainingsgruppen von 6- bis 14-Jährige für den Sport im Freien ist für den LSVBW, die Sportbünde und die Vereine in Baden-Württemberg nicht durchführbar.

„Diese Regelung ist eine Provokation für das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen, die bewiesen haben, dass deren eigene Konzepte vor Ort funktionieren. Offensichtlich wurden vom federführenden Sozialministerium die Auswirkungen der bestehenden Verordnung nicht ausreichend beachtet“, so Gundolf Fleischer, Präsident des Badischen Sportbundes.

Die geltende Regelung über die Anerkennung von Schnelltests an Schulen und Kindertageseinrichtungen bedingt auch die Möglichkeit, diese Schnelltests in den Ferien oder in sozial benachteiligten Regionen, in denen die Schulen geschlossen sind, durchzuführen, um keine Kinder vom Sport auszuschließen.

Zusätzlich ist der bürokratische und ökonomische Aufwand nicht tragbar. Der LSVBW und die Sportbünde fordern eine Neubewertung der Notwendigkeit und des Umfangs von Testungen für den Sportbetrieb.

Ging man bisher davon aus, die fehlenden Sozialkontakte oder die fehlenden Eintritte seien die größte Herausforderung der Pandemie gewesen, widerlegt die Klarstellung zur Testpflicht für unter 14-Jährige diese Vermutung und stellt eher die Rückkehr zum Sportbetrieb infrage.

„Die Inzidenzzahlen sinken, die Zahl der geimpften und die Zahlen der genesenen Personen im Land steigen. Die Vereine brauchen in dieser Situation keine Überregulierung“, fordert Martin Lenz, Präsident des Badischen Sportbundes Nord.

Während die Bundesnotbremse ein testfreies Sportangebot für bis zu fünf Kinder bei einer Inzidenz von über 100 ermöglicht, verschärft das Land bei einer geringeren Inzidenz die Testpflicht für unter 14-Jährige. „Kein Sportler und kein Ehrenamtlicher im Land kann die aktuelle Verordnung und diese Regelung nachvollziehen“, sagt Andreas Felchle, Präsident des WLS.

Zusammenfassend konstatiert der Sport in Baden-Württemberg, dass die Geduld der Vereine und Sportler und Sportlerinnen im Land am Ende ist. „Es ist wichtig nun ein Signal zu senden, um die Sportvereine im Land nicht weiter vor den Kopf zu stoßen und das Engagement auch während der Pandemie wertzuschätzen“, ist sich das geschäftsführende Präsidium des LSVBW einig. So sehen es auch die Vereine.Werner Bauknecht

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Erstellt:
09.06.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 52sec
zuletzt aktualisiert: 09.06.2021, 01:00 Uhr

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