Regeln für Elektro-Tretroller

Eine Haftpflichtversicherung ist Vorschrift, Helm und Führerschein nicht

Sind E-Scooter legal? Wo dürfen sie fahren? Braucht man einen Führerschein? Der Allgemeine Deutsche Automobil Club informiert.

31.05.2023

Ob das eine legale Parkposition ist? Der ADAC informiert zu aktuellen Regelungen rund um die beliebten E-Scooter. Archivbild: Angelika Brieschke

Ob das eine legale Parkposition ist? Der ADAC informiert zu aktuellen Regelungen rund um die beliebten E-Scooter. Archivbild: Angelika Brieschke

Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal: Dabei gelten E-Scooter als Tretroller mit einem Elektroantrieb. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt ihre Verwendung.

Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards, denn diese Fahrzeuge haben keine Stange. Ob das Fahren mit diesen durch eine Ausnahmeverordnung geregelt wird, ist noch ungeklärt.

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Teure Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku.

Das zulässige Gesamtgewicht fällt bei den schwächsten Rollern mit 100 Kilogramm recht dürftig aus. Zusammen mit dem Fahrzeugeigengewicht wären sie bei einem Fahrergewicht von mehr als 83 Kilogramm bereits überlastet. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) erlaubt werden. Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeug) liegt bei 14 Jahren.

Eine Haftpflichtversicherung ist indes zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben, Elektroroller sind allerdings nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde. TA

Weitere Ausführungen, etwa rund um Bußgelder und Mitnahme im ÖPNV, bietet die Webseite des ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter.

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Erstellt:
31.05.2023, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 31.05.2023, 01:00 Uhr

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