Einhändig Radeln ist grundsätzlich erlaubt – aber nicht mit Handy!

Aber Hallo!

24.05.2023

Aber Hallo!

Oh je, da haben wir doch einen sehr empörten Leserbrief wegen unseres Titelbildes im TAGBLATT ANZEIGER von der vergangenen Woche bekommen: „Aber Hallo!“, schrieb uns Leser Uwe Kaske. „Für dieses Foto sollte es kein Honorar geben!! Polizei und Versicherung verbieten diese Fahrweise.“ Da sind wir doch ein wenig erschrocken, schließlich wollen wir unsere Leserschaft auf keinen Fall zu Ordnungswidrigkeiten verleiten.

Eine Nachfrage bei der Polizei, ob denn grundsätzlich das Radfahren mit Regenschirm verboten sei, ergab folgendes: „Es ist grundsätzlich nicht verboten, einhändig zu fahren“, erklärte Martin Raff, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Reutlingen. „Es kommt allerdings darauf an, ob bei dem einhändigen Fahren die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung: Wenn zum Beispiel jemand mit einem großen Schirm in einer belebten Straße unterwegs ist, ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben. Und beim einhändigen Fahren ist unbedingt notwendig, dass die Bremsen bedienbar sein müssen. Ein Rad mit Rücktrittbremse wäre da unproblematischer.“

Allerdings ist Radfahren mit Handy am Ohr – auch wenn da eine Hand am Lenker ist – „grundsätzlich verboten“. Da ist der Grund fürs Verbot die Ablenkung durch das Telefonieren. Und das Freihändig-Fahren – also keine Hand am Lenker – ist auch verboten.

Soweit alles klar, was die polizeiliche Seite betrifft. Wie Versicherungen das Einhändig-Fahren beurteilen – dazu konnte der Pressesprecher selbstverständlich nichts sagen.

Dafür sagen wir noch was aus Presse-Sicht: Natürlich bekommt ein Fotograf, der eine Ordnungswidrigkeit fotografiert, dafür ein Honorar. Warum auch nicht? Schließlich verhält ja nicht er sich falsch, sondern der Fotografierte. Und es wäre doch jammerschade, wenn wir keine Bilder mehr von falsch geparkten Autos, von Radfahrern mit Handys oder von Fußgängern beim Überqueren einer roten Ampel in der Zeitung hätten. ika / Archivbild: Ulrich Metz