Kritische Zwischenbilanz
Finanzielle Stabilität der GKV ist eines der drängendsten Themen
Zur Mitte der Legislaturperiode blickt der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg skeptisch auf die bislang erfolgten gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung.

In der Gesundheitspolitik hakt es derzeit. Archivbild: Ulrich Metz
Wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung entlasten, wurden bislang nicht umgesetzt, wie etwa die Einführung von kostendeckenden Beiträgen für die Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld oder die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen von pflegenden Angehörigen.
Bisher beschlossene Gesetze wie das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz oder das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz betrieben überwiegend Symptomkur zu Lasten der Beitragszahlenden, untergrüben den Gestaltungsspielraum der Krankenkassen und die Handlungskompetenzen der sozialen Selbstverwaltung und ließen dringend notwendige strukturelle Reformen grundlegend vermissen, kritisiert der Verwaltungsrat.
Die finanzielle Stabilität der GKV ist für den Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg ein enorm wichtiges Thema. Es müsse Schluss damit sein, die Probleme weiter in die Zukunft zu verschieben und die Beitragszahlenden mit immer weiter steigenden Beiträgen zu belasten. Monika Lersmacher, Vorsitzende des Verwaltungsrates auf Versichertenseite, fordert den Bundesgesundheitsminister dazu auf, nicht nur die Einkommensseite im Blick zu haben, sondern auch die Ausgaben zu senken: „Statt einseitig und ausschließlich auf Beitragserhöhungen zu setzen, sollte die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abgesenkt werden und kostendeckende Beiträge des Bundes für Bürgergeldempfänger sichergestellt werden“.
Das Patientenrechtegesetz bedeutet laut Lersmacher mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Sie hätten seither das Recht auf Aufklärungsgespräche, auf Beteiligung an wichtigen Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung und auf Einsicht in ihre Patientenakte. Zudem werde das Instrument zur Beweislastverteilung festgelegt. So gelte bei groben Behandlungsfehlern die Beweislastumkehr. TA