Extreme Witterung

Fragen und Antworten rund ums Wetter am Arbeitsplatz

Wer bestimmt über die Temperatur am Arbeitsplatz? Gibt es im Job auch hitzefrei? Die wichtigsten Fragen rund ums Thema Wetter und Arbeit beantwortet der Deutsche Gewerkschaftsbund.

01.08.2018

Ab 35°C kann in einem Büro nicht mehr gearbeitet werden. Hitzefrei gibt’s trotzdem nicht für die Angestellten. Bild: ktsdesign / fotolia

Ab 35°C kann in einem Büro nicht mehr gearbeitet werden. Hitzefrei gibt’s trotzdem nicht für die Angestellten. Bild: ktsdesign / fotolia

Nein, es gibt grundsätzlich kein Hitzefrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Allerdings muss der Arbeitgeber die Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Arbeit zu beschaffen hat, so einrichten und unterhalten, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet (§ 618 BGB). Nur, wenn der Arbeitgeber dagegen verstößt, kann die Arbeit eingestellt werden.

Nach der Arbeitsstättenregel ASR 3.5 ist erst bei einer Raumtemperatur von 35° C anzunehmen, dass in diesem Raum nicht mehr gearbeitet werden kann. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitnehmer nach Hause gehen kann, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf. Zudem muss die Arbeit wieder aufgenommen werden, wenn die Lufttemperatur im Raum unter diesen Wert fällt.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, für „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ in den Arbeitsräumen zu sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung und ist in der ASR A3.5. (Raumtemperatur) konkretisiert. Diese sieht grundsätzlich eine Raumhöchsttemperatur von 26°C vor, beim Überschreiten dieser Raumtemperatur sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Erst wenn die Raumtemperatur die Marke von 30°C überschreitet, muss der Arbeitgeber tätig werden und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern. Der Arbeitgeber muss auf besonders gefährdete Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter achten. Auch wer besonders schwer körperlich arbeitet, hat Anspruch auf entsprechende Erleichterungen.

Bei den Mindesttemperaturen unterscheidet die ASR A3.5. einerseits zwischen leichten, mittleren und schweren Tätigkeiten, andererseits zwischen Tätigkeiten im Sitzen oder im Gehen und Stehen. Bei Tätigkeiten im Sitzen muss die Raumtemperatur mindestens 19°C bei leichten und mindestens 20°C bei mittleren Tätigkeiten betragen. Die Mindesttemperatur bei Tätigkeiten im Gehen und Stehen darf bei leichten Tätigkeiten 19°C, bei mittleren 17°C und bei schweren 12°C nicht unterschreiten.

Wo mehrere Kolleginnen und Kollegen in einem Raum zusammen arbeiten, gibt es in der Regel auch unterschiedliche Bedürfnisse und Temperaturempfindungen. Was dem einen zu kalt ist, ist der anderen schon viel zu heiß. Wo die eine frischen Wind reinlassen will, sitzt der andere in der Zugluft. Rechtlich regeln lassen sich solche unterschiedlichen Interessen naturgemäß kaum. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander keine Lösung finden, um die Temperatur und das Frischluftbedürfnis für alle verträglich zu gestalten, ist gegebenenfalls der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner.TA

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Erstellt:
01.08.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 13sec
zuletzt aktualisiert: 01.08.2018, 01:00 Uhr

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