Jetzt gefrieren sie wieder

Frostschäden an Wasserleitungen kosten bis zu 150 Millionen Euro

Fallen die Temperaturen in den Minusbereich, können Wasserleitungen einfrieren und platzen. Die daraus resultierenden Schäden gehen in die Millionen, wie aktuelle GDV-Zahlen zeigen. Doch schon mit einfachen Mitteln lassen sich Schäden vermeiden.

20.01.2021

Frost in Kombination mit alten Wasserrohren führte 2015 zu dieser Baustelle auf der Tübinger Wilhelmstraße. Archivbild: Manfred Hantke

Frost in Kombination mit alten Wasserrohren führte 2015 zu dieser Baustelle auf der Tübinger Wilhelmstraße. Archivbild: Manfred Hantke

Frost und Kälte sorgen jedes Jahr in Deutschland für 30 000 bis 40 000 Schäden an Wasserleitungen. Die dadurch verursachten Kosten liegen zwischen 120 und 150 Millionen Euro, wie aus Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht.

Frost ist damit für drei bis vier Prozent der jährlich 1,1 Millionen Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Gemessen am gesamten Schadenaufwand von drei Milliarden Euro liegt der Anteil bei rund fünf Prozent. Dabei lassen sich Frostschäden und ihre Folgen schon mit einfachen Mitteln vermeiden.

So sind Frostschäden an

Wasserleitungen versichert

Die Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. In dieser Versicherungsart sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen versichert: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.

Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat, beispielsweise Teppiche, Möbel, Lampen, Kleidung oder Elektrogeräte, gegen Leitungswasserschäden versichert.

Frostschäden verhindern

Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.

Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen sollten möglichst vom Wasser genommen werden, damit sie leerlaufen können. Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirkt. Dabei unbedingt auch die Kellerfenster prüfen! TA

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Erstellt:
20.01.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 20.01.2021, 01:00 Uhr

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