Frist zum Tausch läuft wieder ab

Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gibt es Führerscheine im Chipkarten-Format

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat noch knapp zwei Monate Zeit, um seinen oder ihren Pkw-Führerschein umzutauschen. Am 19. Januar 2023 endet die Frist für den Umtausch des alten Führerscheins. Dafür bekommt man den neuen EU-Führerschein in Chipkarten-Form.

30.11.2022

Weg mit den Papier-Lappen: Stattdessen werden alle 15 Jahre neue Führerscheine im Chipkarten-Format ausgestellt, die fälschungssicherer sein sollen. Bild: Michael Ebardt/Stock.adobe.com/Fotolia

Weg mit den Papier-Lappen: Stattdessen werden alle 15 Jahre neue Führerscheine im Chipkarten-Format ausgestellt, die fälschungssicherer sein sollen. Bild: Michael Ebardt/Stock.adobe.com/Fotolia

Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Dadurch solle es erschwert werden, Führerscheine zu fälschen, teilt das Bundesverkehrsministerium mit: Passfoto und Personendaten würden regelmäßig aktualisiert. Um den neuen Führerschein zu erhalten, solle man sich an die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes wenden. Für den Umtausch werden ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Außerdem wird eine Gebühr von circa 25 Euro fällig.

Die ursprüngliche Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung oder Eignungsüberprüfungen bestehen, lediglich das Führerscheindokument wird getauscht. Wer es allerdings verpasst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet eine Richtlinie des Europäischen Parlaments alle EU-Mitgliedstaaten dazu, sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen.

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und weiter einen gültigen Führerschein benötigen.

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss dann stets aufs Neue ein Führerschein ausgestellt werden. TA

Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1959 bis 1964 ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen schon jetzt stark ausgelastet. Dennoch bietet sie als zusätzlichen Service am Dienstag, 6. Dezember, von 13 bis 16.30 Uhr einen „terminfreien Nachmittag“ für den Umtausch an. Auch hier sind die genannten Unterlagen mitzubringen und entsprechende Wartezeiten einzukalkulieren.