Sonderregeln für S-Pedelecs

Fürs elektrische Radeln mit hoher Geschwindigkeit gelten besondere Vorschriften

Schnelle E-Bikes ähneln konventionellen Pedelecs – abgesehen von einigen prägnanten Merkmalen wie einem Rückspiegel, gelben Seitenrückstrahlern, einem beleuchteten Versicherungskennzeichen und einer kugelförmigen Ausformung am Bremshebelende.

09.06.2021

Für S-Pedelecs gelten andere Regeln als für langsamere Antriebstypen. Archivbild: Ulrich Metz

Für S-Pedelecs gelten andere Regeln als für langsamere Antriebstypen. Archivbild: Ulrich Metz

Und auch rechtlich gibt es große Unterschiede. Wer sich beim elektrischen Radeln für mehr Geschwindigkeit entscheidet, muss einiges beachten. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über Sonderregeln für S-Pedelecs.

S-Pedelecs gelten

als Kleinkrafträder

Anders als Pedelecs, die zur Tretkraftunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h einen Elektromotor einsetzen, sind schnellere S-Pedelecs Fahrrädern rechtlich nicht gleichgestellt. Zwar gleicht die Funktionsweise der eines normalen Pedelecs: So muss auch beim S-Pedelec in die Pedale getreten werden, doch schaltet die elektrische Unterstützung erst bei schnelleren 45 km/h ab. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit sind S-Pedelecs den Kleinkrafträdern zugeordnet, was zusätzliche Verpflichtungen bedeutet.

Allgemeine Sonderregeln

Wer sich für ein S-Pedelec entscheidet, benötigt eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM. Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 16 Jahren, in einigen Bundesländern bei 15 Jahren. Für das Fahrzeug sind außerdem eine Haftpflichtversicherung und ein fest angebrachtes Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Ein geeigneter Schutzhelm für die Fahrt mit dem S-Pedelec ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls vorgeschrieben aber nicht näher definiert. ACE-Tipp: Schutzhelme nach der niederländischen Norm NTA 8776 wurden extra für S-Pedelecs entwickelt und sind von zahlreichen Herstellern auch in Deutschland erhältlich.

Bereifung

Die Reifen von S-Pedelecs müssen eine Mindestprofiltiefe von 1 Millimeter haben. Für konventionelle Pedelecs ebenso wie für Fahrräder ist keinerlei Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Zudem ist für die Reifen eine ECE-R75-Zulassung Pflicht. Achtung beim Schrauben: Nur für S-Pedelecs zugelassene Teile verwenden!

Nur Radwege

mit Zusatzzeichen erlaubt

Radwege sind für S-Pedelecs, anders als für konventionelle Pedelecs, in der Regel tabu. Einzige Ausnahme: Ein spezielles Verkehrszusatzzeichen mit den Worten „S-Pedelec frei“ ist angebracht. Achtung: Dieses Verkehrsschild ist nicht zu verwechseln mit dem Zeichen „E-Bikes frei“, das ein Piktogramm eines „E-Bikes“ zeigt. Hier sind nach StVO Kleinkrafträder gemeint, die komplett ohne Muskelkraft bis zu 25 km/h schnell fahren. TA