Mut zum Widerspruch!

Gabriele Lenz kritisiert die Pflegegutachten des MDK

Bei der Einstufung pflegebedürftiger Menschen liegt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fast immer daneben, beobachtet Gabriele Lenz. 93 Prozent aller Erstgutachten sind falsch, stellt die Pflegesachverständige aus Rottenburg im aktuellen TAGBLATT-Magazin „die kleine“ fest (siehe auch den Kommentar auf Seite 2).

12.09.2018

Gabriele Lenz ist zertifizierte Pflegesachverständige und schreibt Gutachten für die Sozialgerichte. Archivbild: Bauknecht

Gabriele Lenz ist zertifizierte Pflegesachverständige und schreibt Gutachten für die Sozialgerichte. Archivbild: Bauknecht

Hinter der hohen Fehlerquote bei den MDK-Gutachten „steht Absicht und System“, erklärt Gabriele Lenz im Interview mit dem Magazin „die kleine“. „Denn die Pflegekassen können die Finanzierung der Aufgaben, die aus der demographischen Entwicklung resultieren, nicht bewältigen.“

Zudem werden die MDK-Gutachter nach Meinung von Lenz nur unzureichend auf das neue Pflegestärkungsgesetz vorbereitet, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist. „Der MDK ist auch personell unterbesetzt“, sagt die zertifizierte Pflegesachverständige, die regelmäßig Gutachten für die Sozialgerichte Heilbronn, Karlsruhe und Reutlingen erstellt. „Für die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen ist zwar eine Stunde vorgesehen. Häufig nimmt sich der Gutachter nur die halbe Zeit und manche erledigen das in zehn Minuten.“

Gabriele Lenz empfiehlt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, Widerspruch gegen falsche MDK-Gutachten einzulegen. „Aus meiner eigenen Praxis kann ich feststellen, dass Pflegebedürftige nach einem Widerspruch in drei viertel aller Fälle höher eingestuft werden“, betont die Expertin.

Wird auch ein berechtigter Widerspruch vom MDK abgelehnt, rät Lenz zur Klage vor dem Sozialgericht. „Dieses Verfahren kann sich allerdings bis zu zwei Jahre hinziehen“, räumt sie ein. „Aber es ist genauso wie das Widerspruchsverfahren kostenfrei.“

Nur in etwa fünf Prozent der Fälle werde gegen ein MDK-Gutachten Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt, erklärt Thomas Hartmann. „In nahezu der Hälfte dieser Fälle wird in einem weiteren Gutachten das Ergebnis des Vorgutachtens bestätigt“, so der Pressesprecher des MDK Baden-Württemberg. „Wird das Erstgutachten nicht bestätigt, ist meistens der veränderte Zustand der/des Pflegebedürftigen aufgrund des zeitlichen Verlaufs ursächlich.“

Der MDK Baden-Württemberg handle laut Hartmann „selbstständig und selbstverständlich ohne quantitative Vorgaben“. Die Gutachter würden intensiv geschult und seien „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich ihrem ärztlichen und fachlichen Gewissen unterworfen“. Auch werde die Qualität der Pflegegutachten nach bundesweit geltenden Richtlinien regelmäßig und fortlaufend überprüft“. Stefan Zibulla

„die kleine“ liegt ab dem 14.

September in Arztpraxen, Fachgeschäften, Rathäusern und den TAGBLATT-Geschäftsstellen

kostenlos aus.

www.die-kleine-zeitschrift.de

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Erstellt:
12.09.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 12.09.2018, 01:00 Uhr

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