Mit Musik geht’s besser

Ist Musikhören beim Fahrradfahren, Joggen und Spazierengehen erlaubt?

Viele Sonnenhungrige schwingen sich bei steigenden Temperaturen aufs Fahrrad, schnüren die Joggingschuhe oder gehen spazieren. Häufig greifen sie dabei zu Kopfhörern, um währenddessen ihre Lieblingsmusik zu hören.

26.05.2021

Kopfhörer auf dem Rad und beim Gehen sind erlaubt, doch gibt es laut Straßenverkehrsordnung Manches zu beachten. Bild: Eugenio Marongiu / fotolia

Kopfhörer auf dem Rad und beim Gehen sind erlaubt, doch gibt es laut Straßenverkehrsordnung Manches zu beachten. Bild: Eugenio Marongiu / fotolia

Doch ist das rechtlich eigentlich erlaubt? Michaela Rassat, Juristin der Ergo-Rechtsschutz Leistungs-GmbH, weiß, warum es auf die Lautstärke ankommt.

Egal ob City-Rad, Mountainbike oder E-Bike: Grundsätzlich ist es erlaubt, während der Fahrt mit Kopfhörer Musik zu hören. Die Straßenverkehrsordnung besagt nur, dass Sicht und Gehör beim Führen eines Fahrzeugs nicht eingeschränkt sein dürfen – das gilt auch für Fahrradfahrer.

Konkret heißt das: Auf die Lautstärke kommt es an. „Fahrradfahrer dürfen die Musik nur so laut hören, dass sie die Verkehrssicherheit von sich und anderen Verkehrsteilnehmern nicht gefährden. Akustische Warnsignale wie Klingeln und Sirenen, aber auch nahe Fahrgeräusche sowie den Straßenverkehr allgemein, sollten sie noch wahrnehmen können“, erläutert Michaela Rassat.

Vorsicht vor Bußgeld

und Mitschuld

Wer beim Fahrradfahren mit zu lauter Musik auf den Ohren angehalten wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. „Es kommt dabei darauf an, ob die Musik nach dem Eindruck der Polizei so laut war, dass der Verkehr oder Sirenen nicht mehr gehört werden konnten“, informiert die Ergo-Juristin.

Anhaltspunkte können dabei beispielsweise sein, dass der Radler einen Zuruf der Polizei nicht gehört hat oder wenn die Musik aus seinen Kopfhörern noch ein paar Schritte weiter zu hören ist. Kommt es aufgrund von zu lauter Musik zu einem Unfall, weil zum Beispiel der Fahrradfahrer das Hupen eines Autos nicht gehört hat, wird ihm meist eine Mitschuld gegeben.

Das heißt, selbst wenn der Unfallgegner überwiegend Schuld war, können Fahrradfahrer als Unfallopfer ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zum Teil oder ganz verlieren. Als Mitverursacher könnte es sogar sein, dass sie sich am Schaden des Unfallgegners beteiligen müssen. Dies gilt auch für Unfälle mit anderen Radfahrern. Ist der durch Musik abgelenkte Fahrradfahrer der Unfallverursacher, kann das sogar dazu führen, dass seine private Haftpflichtversicherung bei der Schadenregulierung ihre Leistungen kürzt.

Und beim Joggen?

Sowohl beim Joggen als auch beim Spazieren- oder Gassigehen ist das Musikhören mit Kopfhörer erlaubt. „Mit einem Bußgeld wegen zu lauter Musik müssen Fußgänger – zu denen auch Läufer zählen – nicht rechnen“, erklärt die Rechtsexpertin von Ergo. Um ihre eigene Sicherheit nicht zu gefährden, sollten sie allerdings bei der Lautstärke darauf achten, akustische Signale und den Straßenverkehr noch wahrzunehmen und sich nicht zu stark abzuschotten. TA

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Erstellt:
26.05.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 10sec
zuletzt aktualisiert: 26.05.2021, 01:00 Uhr

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