Streit um Pendlerpauschale

Laut Bund der Steuerzahler zählt sie nicht als Subvention

Dauer-Ärger mit Subventionen: Die Ampel-Parteien wollen „umwelt- und klimaschädliche Subventionen“ abbauen, das steht als Absicht im Koalitionsvertrag der möglicherweise nächsten Bundesregierung.

10.11.2021

Der Bund der Steuerzahler sieht die Pendlerpauschale nicht als Subvention. Wie sich wohl On-Demand-Shuttles in die Debatte einfügen könnten? Bild: VHH Hamburg

Der Bund der Steuerzahler sieht die Pendlerpauschale nicht als Subvention. Wie sich wohl On-Demand-Shuttles in die Debatte einfügen könnten? Bild: VHH Hamburg

Dies klinge zunächst gut, kommentiert der Bund der Steuerzahler. Denn der Bundeshaushalt brauche endlich eine echte Subventionsbremse – es dürfe nicht sein, dass die Bundespolitik wie am Fließband immer neue Finanzhilfen produziere. Zugleich stellt der Bund der Steuerzahler (BdSt) klar: Davon dürfe die Pendlerpauschale nicht betroffen sein. Schließlich sei dies ist eine wichtige steuerrechtliche Regelung – und keine Subvention.

Vor allem mit Blick auf die steigenden Preise an der Zapfsäule solle die Politik jetzt handeln und die Bürger entlasten. Und dies sei nur fair, da staatliche Abgaben den überwiegenden Teil des Preises von Benzin ausmachten. Eine schnell wirkende Entlastung für Arbeitnehmer könne die Anhebung der Pendlerpauschale auf 40 Cent ab dem ersten Kilometer bringen. Dieser Schritt sei ohnehin überfällig, da die Pendlerpauschale seit Jahren nicht genügend an die gestiegenen Preise angepasst wurde. Zum Beispiel würde ein Pendler knapp 100 Euro pro Jahr sparen, wenn diese Pauschale von derzeit 30 Cent (bis zum 20. Fahrtkilometer, ab dann 35 Cent) auf stets 40 Cent angehoben werden würde.

Das Rechenbeispiel des Bunds der Steuerzahler im Einzelnen: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 30 000 Euro im Jahr und einem Weg zur Arbeit von 15 Kilometer könne bei 30 Cent eine Entfernungspauschale (für 220 Arbeitstage) in Höhe von 990 Euro geltend machen. Zusammen mit der Pauschale für Kontoführungsgebühren käme er so knapp über den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro.

Bei 40 Cent Entfernungspauschale könnte der Arbeitnehmer 1320 Euro steuerlich geltend machen. Je nach Höhe der zu berücksichtigen Versicherungsleistungen ergäben sich somit knapp 100 Euro weniger Einkommensteuern im Jahr. Laut dem Bund ist die Pendlerpauschale keine Subvention.

So heißt es im Subventionsbericht der Bundesregierung entsprechend: „Umweltschädlich seien Subventionen dann, wenn sie sich negativ auf die Umweltgüter Klima, Luft, Boden, Wasser und Artenvielfalt auswirken, umweltbezogene Gesundheitsbelastungen hervorrufen oder den Rohstoffverbrauch begünstigen. Beispiele für Maßnahmen, die das UBA (Umweltbundesamt, die Red.) als Subvention definiert und die nicht dem Subventionsbegriff nach §12 StabG unterliegen, sind die Entfernungspauschale oder der niedrigere Steuersatz für Dieselkraftstoff im Vergleich zu Benzin.“

Darüber hinaus sehen Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht den steuerlichen Abzug für Fahrtkosten zur Arbeit als notwendigen Teil des Prinzips der Besteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit. TA