Wahlrecht für Frauen

Luzia Köberlein über Frauen und Wahlen

Seit 100 Jahren dürfen Frauen in Deutschland wählen, gesetzlich verankert wurde das Frauenwahlrecht am 12. November 1918. Für dieses Jubiläum haben 50 Frauen aus 36 Organisationen in Tübingen ein Programm zusammengestellt, das über ein Jahr dauern lang wird.

07.11.2018

Luzia Köberlein ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Tübingen. Archivbild: Metz

Luzia Köberlein ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Tübingen. Archivbild: Metz

Die Stabstelle Gleichstellung und Integration der Tübinger Stadtverwaltung hat den Runden Tisch „100 Jahre Frauenwahlrecht“ initiiert und koordiniert. Der TAGBLATT ANZEIGER sprach mit der Gleichstellungsbeauftragten Luzia Köberlein.

Wie würden Sie jungen Mädchen erklären,
was die Bedeutung des Frauenwahlrechts ist?

Luzia Köberlein: Sie sollen sich mal vorstellen, dass nur Jungen sich als Klassen- und Schulsprecher zu Wahl stellen dürfen und es dürfen auch nur Jungen wählen. Was würde dann passieren? Wie würde sich das auswirken? Wie würden sich Mädchen und Jungen fühlen? …

Wie sieht es denn heute mit dem Verhältnis Frauen/Männer beim Wählen aus? Gibt es Zahlen zur Wahlbeteiligung nach Geschlechtern?

Da gibt es eigentlich kaum einen Unterschied. Bei der Bundestagswahl 2013 zum Beispiel gingen 72,1 Prozent der Frauen und 72,7 Prozent der Männer zur Wahl. Stärker als die geschlechtsspezifischen Abweichungen in der Wahlbeteiligung fallen die altersspezifischen Unterschiede ins Gewicht. Die höchste Wahlbeteiligung findet sich traditionell in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen.

Weiß man was darüber, ob Frauen anders wählen als Männer? Also zum Beispiel eher an Personen interessiert oder an Parteizugehörigkeit?

Eine ZDF-Nachwahlbefragung nach der Bundestagswahl 2017 zeigte: Mehr Frauen als Männer wählten bei der letzten Bundestagswahl CDU – das mag mit dem „C“ für christlich zusammenhängen. Ungefähr gleich viele Frauen wie Männer wählten die SPD oder die Linke, mehr Frauen als Männer wählten die Grünen, weniger Frauen als Männer wählten die FDP und deutlich weniger Frauen als Männer wählten die AfD. Für diese Unterschiede gibt es mehrere Erklärungsmöglichkeiten: Frauen setzen andere Schwerpunkte. Soziales und Familie und Gesundheit sprechen nach wie vor eher Frauen an, Wirtschafts- und Finanzthemen eher Männer. Auch ein Einstellungswandel weg von materiellen hin zu postmateriellen Werten wie Selbstverwirklichung spricht insbesondere Frauen an.

Wie sieht es mit dem passiven Wahlrecht aus? Braucht es eine Frauenquote bei den Parteien, in den Verwaltungen und in der Wirtschaft?

In der Tübinger Stadtverwaltung haben wir uns vorgenommen, dass 50 Prozent der Führungspositionen wie Dezernats-, Fachbereichs- und Fachabteilungsleitungen mit Frauen besetzt sein sollten. Wir haben das noch nicht ganz erreicht – sind aber auf einem recht guten Weg.

Im baden-württembergischen Landtag und in Gemeinderäten sind Frauen sehr schwach vertreten. Da hebt sich der Tübinger Gemeinderat, wo die Frauenquote derzeit bei 40 Prozent liegt, positiv ab.

Die Zahlen in Baden-Württemberg sehen so aus: In den Gemeinderäten im Land sind 23,9 Prozent Frauen, in den Kreistagen 19,1 Prozent und im Landtag Baden-Württemberg sitzen 24,5 Prozent Frauen.

Im Deutschen Bundestag sind es 30,9 Prozent und im Europäisches Parlament 36,8 Prozent.

Frauenverbände fordern seit Jahren eine Reform des Landtagswahlrechts. Und eigentlich war eine solche auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vorgesehen.

Wenn wir wollen, dass mehr Frauen in Entscheidungs- und Führungspositionen kommen, brauchen wir eine Quote. Da kann Frankreich als Vorbild dienen: Die Parité-Wahlrechtsgesetze in Frankreich haben zu einer sprunghaften Erhöhung des Frauenanteils in den Kommunalparlamenten geführt. Mehr Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen führt zu einem gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und zu einer vielfältigeren Sicht auf die Frage „Wie wollen wir in dieser Gesellschaft leben, arbeiten und wirtschaften?“

Was für Veranstaltungen gibt es in Tübingen zum Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“?

Die Veranstaltungsreihe in Tübingen zum Frauenwahlrecht wird sich über ein ganzes Jahr erstrecken. Die Broschüre dazu liegt im Rathaus-Foyer, in der Stabstelle Gleichstellung und Integration, in der Stadtbibliothek und im Stadtmuseum aus. Sie ist auch online abrufbar unter www.tuebingen.de/100JahreFrauenwahlrecht.

Fragen von Angelika Brieschke