Urteil zum Mietendeckel

Mieterbund begrüßt die Rechtssicherheit, eine Lösung des Problems sei es nicht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – und das nur, weil es das Land Berlin für unzuständig hält, nicht aus inhaltlichen Gründen.

21.04.2021

Karlsruhe kippte den Mietendeckel, weil das Land Berlin nicht zuständig ist – nicht, weil inhaltlich etwas an ihm auszusetzen wäre. Bild: eccolo/Fotolia.com

Karlsruhe kippte den Mietendeckel, weil das Land Berlin nicht zuständig ist – nicht, weil inhaltlich etwas an ihm auszusetzen wäre. Bild: eccolo/Fotolia.com

Seit Jahren fordert der Deutsche Mieterbund die Bundesregierung auf, wirksam gegen die galoppierenden Mieten im laufenden Mietvertrag vorzugehen. Außer bei der Abwälzung der Modernisierungskosten auf die Mieter, die erschwert wurde, geschah aber leider nichts.

Die mit viel Mühe und unter Inkaufnahme etlicher Ausnahmen verabschiedete Mietpreisbremse schützt die Mieter nicht ausreichend, sie gilt ohnehin nur für den Abschluss von neuen Mietverträgen, nicht im laufenden Mietverhältnis. Die Mieten – auch im Bestand – steigen immer weiter. Zahlreiche an den Bund gerichtete Vorschläge zur effektiven Mietenbegrenzung, darunter auch eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Verbesserung des Mieterschutzes, verliefen im Sande.

Aufgrund der Untätigkeit des Bundes erarbeitete der Berliner Senat ein die Mieter schützendes Landesgesetz, den Mietendeckel. Dieses Gesetz schrieb Miet-Obergrenzen und keine Mieterhöhungen bzw. diese nur im Rahmen des Inflationsausgleichs bis 2025 vor. Hierdurch wurden den Immobilienspekulanten in Deutschland erstmalig Grenzen gesetzt und den Mieten bis 2025 eine Bestandssicherheit gegeben. Mieter von 1,5 Millionen Wohnungen konnten aufatmen, denn das Gesetz zeigte Wirkung. Gegen dieses Schutzgesetz zogen Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP sowie die Immobilienwirtschaft zu Felde.

Die Kampagne mündete dann in der Klage von 284 Bundestagsabgeordneten beider Fraktionen in Karlsruhe. Das Landesgesetz wurde dort allein mit der Begründung gekippt, dass das Land Berlin nicht zuständig sei. Der eigentliche Gesetzesinhalt blieb jedoch unberücksichtigt.

Für den Mieterbund bleibt es dabei, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus einen mutigen Schritt zur Beruhigung des Berliner Mietmarkts wagten. Das Urteil aus Karlsruhe fördere die Entschlossenheit der Mieter, nun bundesweit für drastische Maßnahmen zur Mietenbegrenzung und für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen zu kämpfen. „Der Einsatz für die Berliner Mieterinnen und Mieter sollte Vorbild sein. Wir brauchen endlich eine scharfe Mietpreisbremse und einen Mietenstopp im Bestand – und zwar bundesweit“ fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, zudem.TA

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Erstellt:
21.04.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 21.04.2021, 01:00 Uhr

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