Streitpunkt Grundsteuer

Mieterbund pro Gesetzesinitiative, Haus und Grund pro Umlagefähigkeit

Verschiedene Gesetzesinitiativen wollen die Grundsteuer aus den Betriebskosten herausheben. Allerdings wollen Hauseigentümer die Umlagefähigkeit unbedingt erhalten.

18.09.2019

„Wir hoffen, dass die Anträge im Bundestag und die Bundesratsinitiativen Erfolg haben, damit Mieter nicht länger die Eigentümersteuer für Vermieter zahlen müssen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Anhörung im Finanzausschuss. „Wer als Eigentümer seine Immobilie selbst bewohnt, zahlt selbstverständlich Grundsteuer.“

Kosten neu verteilen

Siebenkotten weiter: „Wer die Immobilie aber vermietet, zahlt keine Grundsteuer, hier müssen die Mieter die Steuer über die Betriebskostenabrechnung zahlen. Das muss ein Ende haben. Wir fordern, dass die Position Grundsteuer nicht länger über die Betriebskosten abgerechnet werden darf, dass auch vermietende Eigentümer die Eigentümersteuer zahlen müssen. Wer von steigenden Immobilienpreisen und Immobilienwerten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen.“

Der Mieterbund-Präsident fand: „Bei der Diskussion um die Grundsteuerreform darf es nicht nur um die Art und Weise der Berechnung der Grundsteuer gehen oder um die Frage, ob die Länder ein eigenes Grundsteuermodell einführen dürfen. Für uns ist entscheidend, dass endlich klargestellt wird, dass die Grundsteuer nicht über die Betriebskostenabrechnungen auf die Mieter abgewälzt werden darf. Deshalb begrüßen wir alle Initiativen des Berliner Senats und der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die unsere Forderung unterstützen.“

Die Gremien verhandeln

Der Berliner Senat möchte über den Bundesrat durchsetzen, dass die Grundsteuer nicht weiter in der Form von Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden darf. Im Bundestag hat Bündnis 90/Die Grünen eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht und die Zustimmung zur Reform der Grundsteuer deshalb unter Vorbehalt gestellt. Die Linke stellte hingegen den Antrag, dass der Deutsche Bundestag beschließen solle, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter in der Betriebskostenverordnung zu streichen.

Die Eigentümer wollen den geltenden Stand zu ihrem Vorteil erhalten. Die eigentliche Rechtfertigung der Grundsteuer – als Äquivalent für die dem Grundstücksnutzer zugutekommenden kommunalen Leistungen – sollte im Blick behalten werden. Die Grundsteuer muss daher vom vermietenden Eigentümer (eines Grundstücks oder eines Gebäudes) weiterhin auf Mieter und Pächter umgelegt werden können. Andernfalls sorgt die Grundsteuer als Kalkulations-Bestandteil der Nettokaltmiete für eine Mieterhöhung, die wiederum die Grundsteuer-Bemessung beeinflusst und so einen „Mietenturbo“ in Gang setzt.

Zur Unterstützung des Deutschen Mieterbundes gibt es eine Online-Petition, die gezeichnet werden kann. Sie ist zu finden unter: www.openpetition.de/petition/online/grundsteuer-raus-aus-den-betriebskosten-deutscher-mieterbund-dmb-fordert-mietrechtsaenderung.TA

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18.09.2019, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 18.09.2019, 01:00 Uhr

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