Das Jahresende naht

Morgen beginnt der Feuerwerksverkauf für Silvester

Immer an den letzten drei Werktagen des Jahres dürfen Feuerwerkskörper für Silvester verkauft werden. In diesem Jahr sind das die Tage vom 28. bis zum 30. Dezember.

27.12.2017

Nur an drei Tagen kaufen und nur an zwei Tagen abbrennen: Silvesterfeuerwerke. Archivbild: Faden

Nur an drei Tagen kaufen und nur an zwei Tagen abbrennen: Silvesterfeuerwerke. Archivbild: Faden

Kreis Tübingen. Normalerweise beginnt der Feuerwerksverkauf erst am 29. Dezember. Weil in diesem Jahr aber der letzte Tag des Jahres, also Silvester, auf einen Sonntag fällt, beginnt der Verkauf schon am morgigen Donnerstag.

Gekauft werden dürfen ab da dann Feuerwerkskörper der Klasse II. Das sind Kleinfeuerwerke, die nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Aber auch dann nicht überall. Grundsätzlich dürfen Städte und Gemeinden selber regeln, wie sie mit der Silvesterknallerei umgehen. Bundesweit ist allerdings das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Damit sind von vorne herein viele kritische Plätze sowieso tabu. In Rottenburg zum Beispiel ist das der Marktplatz mit dem Dom oder in Mössingen die alte Kernstadt rund um die Peter- und Paulskirche. Die beiden Städte halten die gesetzlichen Regelungen für ausreichend und haben deswegen (bisher) auch keine besonderen Regelungen zum Silvesterfeuerwerk verfügt.

In Tübingen hingegen gibt es seit einem schlimmen Brand in einem Marktplatz-Fachwerkhaus vor einigen Jahren ein generelles Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt. Darauf weist die Tübinger Stadtverwaltung auch jedes Jahr ausdrücklich hin. Und auch darauf, dass die Einhaltung des Verbotes strikt kontrolliert werden wird. ika

Info: Feuerwerkskörper der Klasse I sind Kleinstfeuerwerke, also Scherzartikel oder Tischfeuerwerke, die das ganze Jahr über von Erwachsenen gekauft werden können und dürfen. Feuerwerkskörper ab der Klasse III dürfen nur von Personen mit spezieller Erlaubnis oder von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden.