Im Winter wechseln

Neuer Verein, neues Glück bei Fußballer/innen

Ein Spieler merkt nach der ersten Saisonhälfte, dass er lieber doch woanders wäre. Dafür gibt es die Wechselperiode II. Auch im Amateurfußball hat der Transfermarkt im Winter noch einmal geöffnet.

23.11.2022

Im herbstlichen Eifer bemerkt mancher, dass andere Vereine locken. Bild: Axel Grundler

Im herbstlichen Eifer bemerkt mancher, dass andere Vereine locken. Bild: Axel Grundler

Um einen Wechsel nach der Vorrunde zu machen, muss man sich an bestimmte Regularien halten.

Fristen

Die Transferperiode II läuft vom 1. bis 31. Januar. Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Winter den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember beim alten Verein abgemeldet haben. Es reicht dabei, die Spielberechtigung beim alten Verein zu kündigen: Man muss nicht automatisch auch als Vereinsmitglied austreten.

Abmeldung Online

Die Abmeldung eines Spielers oder einer Spielerin kann vom abgebenden Verein im DFBnet vorgenommen werden. Aber: Auch der neu aufnehmende Verein kann den Spieler mit dessen Einverständnis beim alten Klub abmelden. Der abgebende Klub erhält automatisch eine Benachrichtigung hierüber. Das gilt nicht für alle Landesverbände.

Und was kommt dann?

Nach Eingang des Passes beim Verband oder der Bestätigung über das DFBnet erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung, sonst ist der Spieler/die Spielerin erst nach sechs Monaten für Pflichtspiele einsatzberechtigt.

Antrag Spielberechtigung

Grundsätzlich gilt beim Vereinswechsel: Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband vorlegen. Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen bis spätestens 31. Januar beim zuständigen Landesverband einreichen.

Was ist, wenn die Abmeldung nach dem 30. Dezember erfolgt?

Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel haben Amateurfußballer/innen, sobald ihr letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Sie sind dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Landesverbänden bei der Definition des letzten zurückliegenden Spiels: Manche Verbände beschränken sich dabei auf Pflichtspiele, andere ziehen auch die Freundschaftsspiele mit ein.

Ausbildung entschädigen

Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben und richten sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Anders bei einem Wechsel im Winter: Dort sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern frei verhandelbar.

Besonderheit bei Jugend

Laut DFB-Jugendordnung sollen die Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen. Je nach Landesverband gibt es jedoch leichte Abweichungen. Ausbildungsentschädigungen sind bei Wechseln ab der D-Jugend vorgesehen.

Was bedeutet Zweitspielrecht?

Nehmen wir das Beispiel des Studenten, der in einem Bundesland wohnt und in einem anderen Bundesland die Uni besucht. Sobald zwischen Heimat und Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht über der Kreisebene spielen. Werner Bauknecht