Was ändert sich 2022?

Neuerungen für Beschäftigte, Auszubildende und Minijobber

Auch 2022 gibt es wieder einige Änderungen, die Arbeitnehmer, Versicherte und Leistungsempfänger betreffen. Manche davon stehen bereits fest, andere wurden im Koalitionsvertrag festgehalten. Dass der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr sogar zweimal steigt, ist bereits sicher.

22.12.2021

Im kommenden Jahr steigen die Mindestlöhne gleich zweimal. Archivbild: Ulrich Metz

Im kommenden Jahr steigen die Mindestlöhne gleich zweimal. Archivbild: Ulrich Metz

Der DGB hat einen Überblick zusammengestellt.

Kurzfristige Minijobs

Künftig muss der Arbeitgeber in der Meldung für den kurzfristigen Minijob angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Außerdem sollen Arbeitgeber ab 2022, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder im laufenden Kalenderjahr bestanden haben.

Die Steuer-ID ist ab 2022 übrigens auch zu melden. Die Minijob-Grenze soll auf 520 Euro steigen. Unklar ist allerdings, ob diese Anhebung noch 2022 stattfinden wird.

Mindestausbildungs-

vergütung

Die Mindestvergütung ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Auszubildende erhalten 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.

Mindestlohn

2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Ab dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde vor. Im Koalitionsvertrag sind künftig sogar 12 Euro vorgesehen. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Auch viele branchenbezogenen Mindestlöhne steigen im kommenden Jahr:

Ab 1. August 2022 steigt beispielsweise der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auf 13,35 Euro (vorher 12,85 Euro). Abhängig von der Gehaltsgruppe erhalten angestellte Schornsteinfeger/innen bereits seit 2021 monatlich 70 Euro beziehungsweise 75 Euro mehr. Im Jahr 2022 erhöht sich der Tariflohn um weitere 70 Euro beziehungsweise 75 Euro monatlich. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12,85 Euro.

Der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk sieht vor, dass Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung, ab 1. Januar 2022 11,55 Euro Branchenmindestlohn erhalten. Mehr Geld gibt es auch für Glas- und Fassadenreiniger/innen: Sie erhalten 14,81 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn im Elektro-Handwerk liegt ab 1. Januar 2022 bei 12,90 Euro (vorher 12,40 Euro). TA