Weniger Trunkene, mehr Bekiffte

Noch immer haben Trinker einen Anteil von 40 Prozent beim „Idiotentest“

Alkoholauffälligkeit ist nach wie vor der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Der Trend ist allerdings hierbei und auch insgesamt wie in den Vorjahren rückläufig. Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen, die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.

18.11.2020

Häufigste Ursache für medizinisch-psychologische Untersuchungen ist Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr. Bild: borissos/Fotolia

Häufigste Ursache für medizinisch-psychologische Untersuchungen ist Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr. Bild: borissos/Fotolia

Die 14 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung führten im Jahr 2019 insgesamt 86 177 MPU durch. Damit hat sich die Zahl der Begutachtungen um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr verringert.

Mit fast 40 Prozent bilden die Alkohol-Fragestellungen zusammengefasst nach wie vor die stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten. Es folgen „Drogen und Medikamente“ mit 31 Prozent und „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (18 Prozent).

Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevante Veränderung: Von den 86 177 begutachteten Personen waren 57 Prozent „geeignet“ und 38 Prozent ungeeignet, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Knapp 5 Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Der auch in den Vorjahren ersichtliche Abwärtstrend bei den Alkoholfragestellungen, sowohl der erstmaligen als auch der wiederholten, aber vor allem in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit, setzt sich im Jahr 2019 weiter fort. Demgegenüber zeigt sich, wie auch in den Vorjahren, ein weiterer Anstieg in den Zahlen der Begutachtungsanlässe bei Betäubungsmittel-/ Medikamentenauffälligkeit. Der sich seit Jahren fortsetzende Abwärtstrend der Alkoholfragestellungen (-7,3 Prozent) liegt prozentual von 2018 auf 2019 in derselben Größenordnung wie der Anstieg der Betäubungsmittel-/Medikamenten-Begutachtungsanlässe (+7,4 Prozent).

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.

Immer wieder kommt es zu Täuschungsversuchen bei Urinkontrollen im Rahmen von Abstinenzprogrammen. Hier werden Markerverfahren wie im Justizvollzug oder in der Suchthilfe bei Urinkontrollen auf Suchtmittel eingesetzt. Markersubstanzen, die von der Person zuvor eingenommen werden, sollen eine sichere Zuordnung des danach abgegebenen Urins zu dieser Person ermöglichen. TA