Energiekosten zahlen die Mieter

Nur so kann der CO2-Preis klimaschonend wirken, sagt der Hausbesitzerverband

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert, dass Mieter auch nach Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl weiterhin vollständig für ihre Heizkosten aufkommen müssen.

13.10.2021

Müssen sich Mieter bald etwas einfallen lassen, um ihre Wäsche zu trocknen? Der Eigentümerverband Haus & Grund plädiert dafür, dass sie die vollen Heizkosten tragen. Archivbild: Ulrich Metz

Müssen sich Mieter bald etwas einfallen lassen, um ihre Wäsche zu trocknen? Der Eigentümerverband Haus & Grund plädiert dafür, dass sie die vollen Heizkosten tragen. Archivbild: Ulrich Metz

Vermieter haben keinen Einfluss auf das Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch der Mieter. Beides ist maßgebend für den CO2-Ausstoß und die daraus entstehenden Kosten. Folglich muss der CO2-Preis auch bei den Mietern ankommen, um eine Lenkungsfunktion zu entfalten.

Private Eigentümer haben ihre Mietshäuser so gebaut und modernisiert, wie es nach den jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben und technischen Standards zulässig war und ist – und es die zur Verfügung stehenden Technologien und finanziellen Mittel möglich machen. Mieter können hingegen frei wählen, wo sie wohnen möchten. Über den Energieausweis können sie sich informieren, welchen energetischen Status das Mietobjekt hat.

Die in Abrede gestellte Lenkungswirkung durch den CO2-Preis gibt es sehr wohl, gerade wenn der Mieter den CO2-Preis zahlen muss: Mieterhaushalte treffen ihre Mietentscheidung immer aufgrund der warmen Gesamtmiete.

Je teurer das Heizen wird, umso weniger werden Mieter Wohnungen mit hohen Heizkosten nachfragen wollen. Die zu erzielende Kaltmiete kann also bei energetisch sanierten Wohnungen stabil bleiben oder steigen. Vermieter müssen energetisch sanieren, um weiterhin am Markt bestehen zu können, oder die Kaltmiete senken.

Mit der konsequenten Umsetzung der im Klimaschutzplan 2030 angelegten Maßnahmen wird es bereits zu einer Überkompensierung der Mehrkosten bei den einkommensschwachen Mieterhaushalten kommen.

Wohngeldbezieher werden ab 2021 durch das Inkrafttreten einer CO2-Komponente im Wohngeld entlastet, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Mit dem „Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz“ wird das Wohngeld um zehn Prozent angehoben. Im Durchschnitt beträgt damit das zusätzliche Wohngeld 180 Euro pro Jahr zzgl. 43,20 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Demgegenüber liegt die jährliche Mehrbelastung aus der CO2-Bepreisung für 2021 lediglich bei 30 (Gas) bis 60 Euro (Öl). Mit der geplanten Absenkung der Stromkosten werden alle Mieterhaushalte entlastet. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist bereits eine Senkung der EEG-Umlage beschlossen. Wird die EEG-Umlage von 6,756 Cent (Stand 2020) je Kilowattstunde bis 2026 abgeschafft, könnten damit die Mehrkosten der CO2-Bepreisung vollständig kompensiert werden. Vermieter werden nicht entlastet.

Es ist nicht im Sinne des Klimaschutzes, Vermieter an den gestiegenen Verbrauchs- und Komfortansprüchen der einkommensstarken Mieterhaushalte zu beteiligen. TA

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Erstellt:
13.10.2021, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 13.10.2021, 01:00 Uhr

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