Solardach-Pflicht für Neubauten

Ob sich Dach, Balkon oder Garten eignen, verrät die Klimaschutzagentur

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Fotovoltaik soll dabei auf 200 Gigawatt vervierfacht werden.

11.05.2022

Mindestens 20 Quadratmeter groß, durch umschließende Dachkanten abgrenzbar und einiges mehr sollen neue Fotovoltaik-Flächen sein. Archivbild: Angelika Bachmann

Mindestens 20 Quadratmeter groß, durch umschließende Dachkanten abgrenzbar und einiges mehr sollen neue Fotovoltaik-Flächen sein. Archivbild: Angelika Bachmann

Eine entsprechende Solardachpflicht für private Neubauten gilt seit 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg, andere Bundesländer werden nachziehen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen beantworten die wichtigsten Fragen zur Solardachpflicht.

Bereits seit Jahresbeginn muss auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden – also Firmendächern, Hallen und öffentlichen Bauten – eine Fotovoltaikanlage installiert werden. Für private Häuslebauer greift eine entsprechende Verpflichtung im Neubau zum 1. Mai; relevant ist jeweils der Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wird.

Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Eine Erneuerung der darunterliegenden Lattungen oder Schalungen wird nicht vorausgesetzt. Ausgenommen sind aber Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden wie zum Beispiel Sturmschäden.

Laut Fotovoltaik-Pflicht-Verordnung muss ein Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügen, die durch sie umschließende Dachkanten abgrenzbar ist. Handelt es sich um ein Flachdach, darf die Fläche eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen. Bei einem Steildach, darf dieses bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet sein.

Um die Fotovoltaikpflicht zu erfüllen, muss die installierte Fotovoltaikanlage eine bestimmte Mindestmodulfläche in Quadratmetern aufweisen. Diese wird anhand der Dachfläche bemessen, die zur Solarnutzung geeignet ist. Im Regelfall reicht es, wenn die Fotovoltaikanlage eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche aufweist. Möchten Bauherren die Eignungsfläche zum Teil anderweitig nutzen (etwa durch technische Anlagen oder eine Dachterrasse), können sie dies grundsätzlich tun, sie müssen dann aber von der verbleibenden Eignungsfläche sogar mindestens 75 Prozent für die Solarenergiegewinnung nutzen. Zudem ist das Vorgehen mit einem vom Entwurfsverfasser zu erstellenden Dachplan zu begründen.

Weitere Informationen und Termine für kostenfreie Energieberatungen im Rathaus sowie kostenpflichtige Energie-Checks vor Ort erhalten Sie bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH, Nürtinger Str. 30, 72074 Tübingen, Telefon 0 70 71 / 5 67 960. TA

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Erstellt:
11.05.2022, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 11.05.2022, 01:00 Uhr

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