Neuer Bußgeldkatalog

Polizeiliche Kontrollen müssten laut Deutscher Verkehrswacht verstärkt werden

Am 8. Oktober 2021 verabschiedete der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog und macht damit den Weg für deutlich höhere Strafen bei Verkehrsverstößen frei.

20.10.2021

Seit dem 8. Oktober müssen Straßenverkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit strengeren Strafen rechnen. Bild: ACE Auto Club Europa/Tschovikov

Seit dem 8. Oktober müssen Straßenverkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit strengeren Strafen rechnen. Bild: ACE Auto Club Europa/Tschovikov

Härter geahndet werden unter anderem Geschwindigkeitsdelikte, Parkverstöße, falsches Abbiegen von LKW und regelwidrige Nutzung von Fahrrad- oder Gehwegen. Damit soll vor allem die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs erhöht werden. Auch das unerlaubte Nutzen und Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet.

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), Prof. Kurt Bodewig, begrüßte die Änderungen: „Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält und dabei andere gefährdet, muss angemessen bestraft werden. Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig.“

Angedrohte und verhängte Sanktionen könnten eine Verhaltensänderungen bewirken und so die Verkehrssicherheit erhöhen. Dafür müsse die Verkehrsüberwachung ausgebaut und Kontrollen der Polizei verstärkt werden. Besonders in Städten, wo Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr aufeinandertreffen, führten Verstöße schnell zu Gefährdungen.

Darum setze sich die DVW auch für mehr Fahrradstaffeln der Polizei ein. Diese würden von Verkehrsteilnehmenden gut akzeptiert und erhöhten nachweislich die Verkehrssicherheit, wie eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer 2017 in einer Studie belegte.

Bodewig: „Wer nicht damit rechnen muss, dass er erwischt wird, wird sein Fehlverhalten kaum ändern. Darum braucht es eine gute und gesicherte Verkehrsüberwachung und konsequente Strafverfolgung. “

Wer zu schnell fahre und erwischt werde, müsse höhere Geldstrafen in Kauf nehmen. Dabei werden die Bußgelder innerorts wie außerorts deutlich angehoben beziehungsweise sogar verdoppelt. Wer in der Stadt beispielsweise 20 km/h zu schnell unterwegs ist und erwischt wird, zahlt künftig 70 statt 35 Euro. Die Grenzen für Fahrverbote bleiben wie bisher. Auch Falschparker müssen nun mehr bezahlen. Allgemein erhöht sich das Bußgeld von 15 auf 55 Euro.

Wer allerdings auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen oder in zweiter Reihe steht, zahlt bis zu 110 Euro. Auf Behinderten-Parkplätzen sind es 55 Euro, vor Feuerwehrzufahrten, auf Busspuren und in Haltestellenbereichen bis zu 100 Euro. LKW dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Andernfalls kann ein Bußgeld von 70 Euro verhängt werden. Auch wer beim Aussteigen unachtsam die Autotüre öffnet und dadurch zum Beispiel Radfahrende gefährdet (sogenannte „Dooring-Unfälle“), muss mit einer doppelt so hohen Geldstrafe wie bisher rechnen. Zum Schutz des Fußverkehrs dürfen Gehwege nicht mit Fahrrädern oder Elektrotretrollern befahren werden. Andernfalls können bis zu 100 Euro fällig werden. TA

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20.10.2021, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 20.10.2021, 01:00 Uhr

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