Kein Einspruch mehr nötig

Renten-Doppelbesteuerung: Steuerbescheide sind vorläufig

Viele Senioren sind unsicher, ob in ihrem Renten-Fall eine Doppelbesteuerung vorliegt. Deshalb lautet die Forderung des Bunds der Steuerzahler an das Bundesfinanzministerium (BMF), die Steuerbescheide hinsichtlich der Besteuerung der Basisrente vorläufig zu stellen.

29.09.2021

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es Verfassungsbeschwerden von Musterklägern zur Renten-Doppelbesteuerung annimmt. Senioren können vorerst abwarten. Bild: VRD/stock.adobe.com

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es Verfassungsbeschwerden von Musterklägern zur Renten-Doppelbesteuerung annimmt. Senioren können vorerst abwarten. Bild: VRD/stock.adobe.com

Dieser Forderung wurde jetzt entsprochen. Wie das Ministerium in einem Schreiben mitteilt, werden Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde.

Für betroffene Rentnerinnen und Rentner ist das eine gute Nachricht! Nun wird ein Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig, weil die Steuerbescheide von Amts wegen offen bleiben. Das heißt: Senioren können den Ausgang der laufenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen – dies bedeutet weniger Bürokratie. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler (BdSt)! Doch werden die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zu Gunsten der Rentner geändert.

Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verfahren bedeutet dies: Eine Doppelbesteuerung muss gegenüber dem Finanzamt beanstandet und durch Unterlagen nachgewiesen werden. Dies hat die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben ebenfalls angekündigt.

Zunehmend mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibt die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird? Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern!

Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten hatten, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung haben beide Paare beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).

Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen.

Die Verfassungsbeschwerden wurden im Juni dieses Jahres eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen. TA

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29.09.2021, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 29.09.2021, 01:00 Uhr

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