Nur noch Dokumente

Seit Januar dürfen in Briefen keine Waren mehr ins Ausland geschickt werden

Über die sicher kommende Portoerhöhung bei Briefen wird schon seit Monaten ausführlich diskutiert. Eher geräuschlos hingegen hat die Post zum Jahresanfang eine ärgerliche Änderung im internationalen Warenverkehr eingeführt: Seit 1. Januar dürfen ins Ausland keine Waren mehr in Briefen verschickt werden.

13.02.2019

Ins Ausland dürfen diese Groß- und Maxibriefe aber nur, wenn keine Waren drin sind! Archivbild: Klaus Franke

Ins Ausland dürfen diese Groß- und Maxibriefe aber nur, wenn keine Waren drin sind! Archivbild: Klaus Franke

Ärgerlich ist diese Änderung vor allem preislich: Konnte man bisher zum Beispiel eine CD einfach in einen Briefumschlag stecken und einem Freund nach Österreich schicken, kostete einen das 3,70 Euro im Großbrief, der bis 500 Gramm wiegen und bis zu zwei Zentimeter hoch sein darf. Seit diesem Jahr muss man solche Waren als Paket oder Päckchen verschicken, Kostenpunkt: 9 Euro EU-weit, weltweit sogar 16 Euro.

Ins Ausland dürfen in einem Brief jetzt nur noch Dokumente versendet werden, also „schriftliche, gezeichnete oder gedruckte Mitteilungen und Informationen“. Auch Bücher sind für die Post keine Dokumente, sondern Waren. Das heißt, auch für sie gilt die neue Verordnung und ihr Versand ist ebenfalls teurer geworden. Ein Maxibrief ins Ausland, in den man problemlos die meisten Bücher reinbekommt (Höhe bis 5 Zentimeter, Gewicht bis ein Kilo), kostet 7 Euro. Für das Päckchen, das der Privatkunde jetzt für den Bücherversand nehmen muss, muss er nun also EU-weit 2 Euro mehr berappen, weltweit sogar 9 Euro.

Auf die Frage, warum die Deutsche Post diese Änderung vorgenommen hat, verweist Post-Pressesprecher Hugo Gimber auf den Weltpostverein: „Aufgrund einer vom Weltpostverein beschlossenen Regelung, die verbindlich für alle 192 Postunternehmen weltweit gilt, können Privatkunden seit 1. Januar 2019 keine Waren mehr international per Brief versenden. Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen BRIEF International entsprechend angepasst.“ Letztendlich verantwortlich für die neue Regelung sei der Zoll, der verlange, dass der internationale Dokumenten- und Warenversand getrennt bearbeitet werden.

Allerdings gilt das nur für Privatkunden. Für Geschäftskunden hat die Post das „Produkt Warenpost International“ eingeführt, bei der durchaus Briefe mit Wareninhalt verschickt werden können.

Bei der Bundesnetzagentur, – die als obere Regulierungsbehörde nicht nur für Elektrizität, Telekommunikation und Bahn, sondern auch für Post zuständig ist – ist man über diese neueste, für die Verbraucher nachteilige Warenverkehrs-Änderung nicht besonders erfreut. Deren Pressesprecherin Ulrike Platz erklärte dazu: „Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Die Bundesnetzagentur prüft diesen Sachverhalt allerdings noch.“ Angelika Brieschke

(siehe auch den Kommentar Seite 2)

Der Weltpostverein

wurde 1874 gegründet und regelt bis heute die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs.

Der Hauptsitz des Weltpostvereins ist seit der Gründung in Bern in der Schweiz. Er hat seit 2011 insgesamt 192 Mitgliedstaaten.

Die Weltpostsprache – die Amts- und Arbeitssprache des Weltpostvereins – ist Französisch.

Bahn schlägt Post (fast)

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Erstellt:
13.02.2019, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 13.02.2019, 01:00 Uhr

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