Nicht mehr kostenlos

Seit einer Woche erhalten die Teststationen weniger Geld

Die PCR-Schnelltests, die an manchen Corona-Teststationen im Landkreis durchgeführt werden können, sind seit Anfang vergangener Woche nicht mehr kostenlos zu haben.

19.01.2022

Johanniter-Mitarbeiter Henrik Junger wertet die NAT-Tests in Rottenburg aus. Bild: Johanniter

Johanniter-Mitarbeiter Henrik Junger wertet die NAT-Tests in Rottenburg aus. Bild: Johanniter

Kreis Tübingen. Seit kurz vor Weihnachten bieten die Johanniter in Rottenburg an der Teststation beim Eugen-Bolz-Platz einen neuen Corona-Schnelltest an: Einen NAT-Test, der Corona ähnlich sicher ist wie ein PCR-Test nachweisen kann und zudem aber viel schneller ist. Das Ergebnis ist vor Ort in einer Viertelstunde zu erfahren. Auch in Tübingen gibt eine Corona-Teststation, die NAT-Tests anbietet: die Station am Haagtorplatz, die von KME betrieben wird.

Ein NAT-Test kostet eigentlich 69 Euro, die Johanniter in Rottenburg und KME in Tübingen konnten ihn bis vor kurzem aber denjenigen kostenlos anbieten, die einen PCR-Test machen lassen sollten. Also zum Beispiel Personen, eine rote Warnanzeige in der Corona-Warn-App erhalten haben oder die ein positives Schnelltestergebnis haben.

Das geht jetzt seit 10. Januar nicht mehr: Da kam eine neue Corona-Testverordnung der Bundesregierung heraus, die die Vergütung der Coronatests regelt. Seitdem erhalten die Teststationen für die Vor-Ort-PCR-Tests statt 44 Euro pro Test nur noch 30 Euro. Dabei kostet eine NAT-Testkassette schon 35 Euro, wie die Johanniter-Pressesprecherin Bettine Seng erklärte. Damit ist für die Vor-Ort-Teststationen kein kostenloses NAT-Testangebot mehr machbar.

Die Pressesprecherin des Landratsamt, Martina Guizetti, bestätigt, dass die Vergütung für die PCR-Tests spürbar reduziert wurde – allerdings nur für die Teststationen. „Die regulären PCR-Tests in den Laboren sind nicht davon betroffen“, erklärt Guizetti. Zudem weist die Pressesprecherin ausdrücklich darauf hin, dass alle einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben, die einen positiven Schnelltest oder Selbsttest haben oder eine enge häusliche Kontaktperson einer positiv getesteten Person sind. Es gibt nur keinen Anspruch auf einen schnellen Vor-Ort-PCR-Test.

Warum die Testvergütungsordnung vom Bund geändert wurde, dazu kann die Pressesprecherin des Landratsamtes nichts sagen. Sie verweist auf das Bundesgesundheitsministerium, das zuständig ist. Allerdings gestern auch schwer erreichbar war.

Auch der Pressesprecher des Sozialministerium Baden-Württemberg kann am Telefon wenig dazu sagen, wieso die Vergütung gekürzt wurde: „Das ist Bundesgeld, die Testvergütung wird durch die Bundestestverordnung geregelt“, erklärt Pascal Murmann. „Wir müssen davon ausgehen, dass das auskömmlich vergütet wird.“ Angelika Brieschke

Mit einem speziellen Gerät der Firma Abbott („ID NOW“) können Corona-Tests nach dem NAT-Verfahren auswertet werden. Dabei wird innerhalb von rund 15 Minuten ein sicheres Ergebnis geliefert.

In Rottenburg haben bis Anfang letzter Woche 553 Personen einen NAT-Test gemacht. 190 Personen hatten ein positives Ergebnis, für die überwiegende Zahl gab es Entwarnung.

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Erstellt:
19.01.2022, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 19.01.2022, 01:00 Uhr

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