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So wichtig ist eine Haftpflichtversicherung

24.01.2019

Bild: W.Scott McGill/Fotolia.com

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Ein Schaden ist schnell entstanden und die Kosten muss rechtlich gesehen derjenige tragen, der diese auch verursacht hat. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann verheerende Folgen nach sich ziehen. Fehler sind menschlich und können jedem passieren. Ist der Schaden groß oder sind gar Menschen verletzt, dann wird das nicht selten zum finanziellen und in manchen Fällen sogar zum existenzbedrohenden Problem. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie dann auf der sicheren Seite und genießen das gute Gefühl, dass im schlimmsten Falle für eine angemessene Schadensregulierung gesorgt ist. Eine solche Haftpflichtversicherung sollte eigentlich jede Person abschließen. Insbesondere aber Familien mit Kindern gehen ohne einen dementsprechenden Vertragsabschluss ein hohes Risiko ein, denn gerade den Kleinen passiert nicht selten das ein oder andere Missgeschick.

Eine Familienversicherung zum günstigen Tarif

Anstatt jede Person einzeln zu versichern, bietet eine Familienversicherung eine preiswerte Alternative. Zur Familie zählen neben den Eltern alle leiblichen Kinder sowie Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums, insofern sie noch keinen regulären Lohn erhalten. An und für sich sind Kinder im Alter von bis zu sieben Jahren zwar rechtlich noch nicht schuldfähig, dennoch ist es jedoch sehr von Vorteil, wenn im Falle eines Falles die Versicherung die Kosten für den Schaden übernimmt. Das verhindert den Streit mit den Geschädigten und trägt dazu bei, die Sache zu befrieden. Da nicht jede Versicherung dieses Risiko abdeckt, ist es sinnvoll, sich vorher darüber zu informieren, insofern man die durch die kleinen Kinder verursachten Schäden mit abdecken möchte. Bei der Wahl des Anbieters spielt natürlich auch die Deckungssumme eine Rolle. Empfohlen wird ein Familienhaftpflichtvertrag über mindestens 50 Millionen Euro.

Die Sache mit der Deliktfähigkeit

Wie bereits erwähnt, sind Kinder bis sieben Jahre laut dem Gesetz schuldunfähig. Im Straßenverkehr gilt hier sogar eine Grenze von zehn Jahren. Genau definiert ist aber auch, in welchem Rahmen eine Deliktfähigkeit vorliegt. So haben die Eltern eine Aufsichtspflicht, die sie nicht verletzen dürfen. Kleinkinder bis vier Jahre müssen praktisch ständig beaufsichtigt werden. Von den Eltern wird deshalb gefordert, im Notfall jederzeit eingreifen zu können. Kinder bis sieben Jahre müssen alle fünfzehn bis dreißig Minuten kontrolliert werden. Sind die Kinder älter, dann wird ihnen zugestanden, sich auch außerhalb des elterlichen Blickfelds aufzuhalten, insofern bekannt ist, wo sie sich befinden. Stellt das Gericht fest, dass die Eltern die Aufsichtspflicht in irgendeiner Weise verletzten, dann sind diese voll haftbar und froh, in diesem Fall gut versichert zu sein. Deshalb ist eine Familienversicherung immer wichtig, auch dann, wenn keines der Kinder bislang das siebte Lebensjahr vollendet hat.

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Erstellt:
24.01.2019, 11:21 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 23sec
zuletzt aktualisiert: 24.01.2019, 11:21 Uhr

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