Tödlicher Messerstich: Im März wurde im Alten Botanischen Garten ein 23-jähriger Gambier erstochen.

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Tödlicher Messerstich: Im März wurde im Alten Botanischen Garten ein 23-jähriger Gambier erstochen. Die Tat löste damals großes Entsetzen in der Stadtgesellschaft aus. Zu einer Trauerfeier kamen mehrere Hundert Menschen. Und sie führte zu einer breiten öffentlichen Diskussion über die Sicherheit im beliebten Tübinger Innenstadtpark. Die Polizei arbeitete schnell: Am Tag darauf verhaftete sie einen Verdächtigen. Dem wird nun im November vor dem Schwurgericht der Prozess gemacht. Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Es existiert ein Video, das die Tat zeigt. Auch weil der äußere Ablauf der Tat selbst damit relativ unstrittig sein dürfte, sind bislang nur drei Verhandlungstage angesetzt. Im Verfahren könnte es dann aber endlich eine Antwort darauf geben, worum es in dem Streit der beiden Männer ging, der damals im Park so schrecklich eskalierte.
Tödliches Feuer: Auch ein weiteres, schreckliches Verbrechen wird bereits ab kommender Woche von der Justiz aufgearbeitet. In Reutlingen auf dem Gaisbühl hatte am 17. Januar ein Fachpflegeheim für psychisch kranke Menschen gebrannt, drei Bewohner kamen ums Leben. Ich war damals mit Kollegen für die Berichterstattung vor Ort. Besonders eindrücklich habe ich in Erinnerung, wie bedrückt die Rettungskräfte vor Ort angesichts der furchtbaren Bilanz des Feuers waren. Gelegt haben soll den Brand eine ebenfalls dort lebende Frau. Sie ist nun wegen dreifachen Mordes angeklagt, der Prozess beginnt kommenden Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie wegen ihrer eigenen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Am Ende dürfte also die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie stehen. Mehr zu dem Fall, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, lesen Sie hier.
Sex mit Schutzbefohlenen: In Reutlingen muss sich derzeit ein Gymnasiallehrer vor dem Schöffengericht verantworten. Der Studienrat soll eine sexuelle Beziehung mit einer zunächst 15-jährigen Schülerin gehabt haben. Da die Mutter das duldete, steht auch sie vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Studienrat 21 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vor, die teils im Kleinbus des Angeklagten auf dem Lehrerparkplatz, teils im Kinderzimmer der 15-Jährigen geschehen sein sollen. Die Mutter soll das ermöglicht haben, indem sie ihn bei der Tochter übernachten ließ. Der Lehrer könnte unabhängig vom Strafverfahren seinen Job verlieren: Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren.
Gut gemeint, schlecht gemacht: Seit 2021 ist Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Das Gesetz sollte eigentlich die Verbreitung solcher Aufnahmen einschränken, für die Kinder grausam gequält wurden. Der Nebeneffekt aber ist ein anderer: Das Gesetz kann auch Eltern und Lehrkräfte treffen, die eigentlich helfen wollen: In Rheinland-Pfalz wurde kürzlich eine Lehrerin angeklagt. Sie ließ sich ein intimes Video einer 13-Jährigen, das an ihrer Schule verschickt wurde, auf ihr Smartphone schicken, um die Mutter des Mädchens zu informieren. Der Staatsanwalt musste die Lehrerin anklagen, weil das Video auf ihrem Handy und damit in ihrem Besitz war. Ein Jahr Mindeststrafe droht – und der Rauswurf aus dem Beamtenverhältnis, auch bei Bewährung.